preparatory:AB 277744
Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-08
Wortprotokoll
Ich vertrete meine Minderheit zu Artikel 12 Absatz 5bis. Es geht um die Betriebe, die aufgrund einer behördlichen Anordnung geschlossen sind. Es geht also um Betriebe, deren Wirtschaftsfreiheit politisch ausser Kraft gesetzt wurde. Diese Betriebe wurden befristet enteignet. Es ist nichts als fair und korrekt, wenn man sie dafür entschädigt.
Heute schon gibt es ein solches Programm, doch - ich kann es nicht anders sagen - es funktioniert nicht. Der Bund weigert sich, über die Verordnung konkrete Vorgaben zu machen, und die Kantone schränken immer mehr ein, was ein "geschlossener Betrieb" ist.
Einige Kantone sagen beispielsweise, dass, wer teilweise geöffnet hat, nicht geschlossen hat. Das ist falsch und gefährlich! Es ist falsch, weil die Schliessung behördlich verfügt wurde. Alleine aufgrund der Entscheide des Bundesrates ist sehr einfach herauszufinden, wer geschlossen hat. Gefährlich ist es, weil der Verkauf von Teilsortimenten nur der Schadensminderung dient. Wenn man Betriebe dafür kritisiert, den Schaden mindern zu wollen, schafft man Anreize für die Vergrösserung des Schadens.
Dann gibt es ein praktisches Argument: Meint man wirklich, dass ein Betrieb, der nur noch einen Umsatz von 100 Franken am Tag macht, tatsächlich nicht geschlossen ist? Dass er davon wirklich leben kann? Wer sagt, dass ein teilgeöffneter Betrieb nicht geschlossen ist, verkennt die Realität. Deswegen gilt für mich ganz klar "teilgeschlossen gleich geschlossen".
Dann kommt das nächste Unding: Statt die geschlossenen Unternehmen zu entschädigen, wollen verschiedene Kantone und neu auch der Bund nur Fixkostenpauschalen ausrichten. Das ist eine Kehrtwende in der Haltung des Bundes, der seit Langem deutlich sagt, es gehe um eine Umsatzentschädigung. Warum ist die Lösung über Fixkosten schlecht? Nun, Fixkosten sind betriebsabhängig. Ein Fitnesscenter in der Stadt hat viel höhere Mietfixkosten als eines auf dem Land; einige Firmen brauchen Security-Dienste, je nachdem, welche Waren sie handeln. Denken Sie etwa an die Bijouterie: Für diese Firmen sind Security-Dienste fixe Kosten.
Wirklich schädlich wird es aber dann, wenn die Pauschalen des Bundes 8 oder 15 Prozent betragen. 8 oder 15 Prozent der Fixkosten gibt es nur in den Lehrbüchern der ökonomischen Theorie; in der Realität sind die Fixkosten viel höher. Die Händlerin, welche Saisonwaren einkauft, hat periodenfixe Kosten. Das ist die Realität. In der Realität gibt es nur eine Grösse, die alle Betriebe gleich behandelt: Das ist der Umsatz. Deswegen ist eine Berechnung vom Umsatz aus zwingend.
Mein Minderheitsantrag will die ungenügende Umsetzung des Härtefallregimes für geschlossene Unternehmen verbessern und sie an den verfassungsmässigen Grundlagen der Schweiz ausrichten. Wer eine eingeschränkte Wirtschaftsfreiheit hat, muss dafür entschädigt werden. Entsprechend verwirklicht mein Antrag die Devise "geschlossen gleich Umsatzentschädigung".
Viel wichtiger noch: Mein Antrag schafft Fairness und Gerechtigkeit. Politisch ist entschieden worden, dass diese Unternehmen schliessen müssen. Politisch ist entschieden worden, dass ihre Wirtschaftsfreiheit ausser Kraft gesetzt wird. Politisch ist entschieden worden, dass sie nicht arbeiten dürfen. Also ist es an der Politik, zu entscheiden, dass diesen Betrieben geholfen wird und sie entschädigt werden. Das will mein Antrag. In der vorberatenden Kommission ist er mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt worden.
Ich bitte Sie daher, bei Artikel 12 Absatz 5bis der Minderheit Regazzi zu folgen.