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preparatory:AB 277822

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-03-08

Wortprotokoll

In diesem Block sind wir nun beim vom Parlament eingefügten Härtefallbereich, wobei der Ausdruck "Härtefälle" angesichts der Situation und der doch sehr breiten Unterstützung vielleicht nicht mehr ganz perfekt ist.

Die grünliberale Fraktion unterstützt bei Artikel 12 Absatz 1 die Verbesserungen der Situation für die betroffenen Start-ups, also den Antrag der Mehrheit.

Auch die Senkung der Eintrittsschwelle für die Unterstützung der betroffenen Firmen auf eine Umsatzeinbusse von 25 statt 40 Prozent in Absatz 1bis unterstützen wir. Die Krise dauert nun schon sehr lange, und sie ist leider noch nicht fertig. Auch bisher absolut gesunde margenschwache Unternehmen mit einer Umsatzeinbusse von z. B. 35 oder gar 39 Prozent sind eigentlich schon fast tot. Trotzdem haben sie keinen Zugang zu Unterstützungsleistungen. Das darf unseres Erachtens nicht sein. Denn in der Botschaft des Bundesrates heisst es bezüglich Härtefallhilfen: "In der Umsetzung gilt es, grobe Ungleichbehandlungen zwischen vergleichbaren Unternehmen möglichst zu vermeiden." Mit der Reduktion der Schwelle auf 25 Prozent machen wir genau das, was der Bundesrat in seiner Botschaft eigentlich verlangt.

Dazu eine Bemerkung: Wir passen das Regime nun zum wiederholten Mal an. Deswegen ist es sinnvoll, dass wir nun weit genug vorausschauen, damit wir nicht wieder in einen Bereich kommen, in dem wir nochmals anpassen und die Schwellen nochmals verändern müssen. Bitte unterstützen Sie hier die Mehrheit!

Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass keine Tantiemen und Dividenden ausgeschüttet werden dürfen, wenn Härtefallgelder bezogen werden. Haben solche Ausschüttungen jedoch Finanzierungscharakter und dienen Nachfolgelösungen, sollen unserer Meinung nach Ausnahmen zulässig sein.

Bei Absatz 1quinquies unterstützen wir die Mehrheit und damit mögliche höhere Höchstbeiträge ab 70 Prozent Umsatzrückgang sowie die Streichung von Buchstabe d.

Bei Absatz 1sexies unterstützen wir ebenfalls die Mehrheit und damit eine koordinierte Umsetzung sowie Mindeststandards für die Massnahmen zugunsten von Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Franken Umsatz.

Bei Absatz 1septies unterstützen wir die Minderheit Badran Jacqueline. Wir wollen damit eine Differenz zum Ständerat schaffen. Die Lösung mit der zwingenden Rückzahlung von A-Fonds-perdu-Beiträgen bei Gewinnen ist nicht zufriedenstellend. Einerseits sollen mit Steuergeldern nicht gleich auch noch Gewinne finanziert werden. Andererseits darf es nicht so kommen, dass Gewinne unter allen Umständen vermieden werden und damit auch Investitionen unterbunden werden und weniger Steuersubstrat geschaffen wird.

Bei Absatz 2bis unterstützen wir die Minderheit Ryser und wollen damit sicherstellen, dass die Covid-Hilfen nicht kumuliert werden können.

Bei Absatz 5bis unterstützen wir die Minderheit Regazzi. Deren Antrag führt zu einer stärkeren Harmonisierung der Härtefallregelung in den Kantonen. Einzelne Kantone bezahlen ja nach wie vor eine Kombination aus [PAGE 237] A-Fonds-perdu-Beiträgen und Krediten an stark betroffene Unternehmen. Zudem sind die Obergrenzen für die Entschädigungen sehr unterschiedlich. Diese unterschiedlichen Regeln führen zu Wettbewerbsverzerrungen, welche durch die Mindestanforderungen respektive Standardisierungen, wie sie durch die Minderheit beantragt werden, reduziert werden. Die geschlossenen und stark eingeschränkten Betriebe erbringen quasi ein öffentliches Gut in Form ihres wesentlichen Beitrages zur Nichtweiterverbreitung des Virus. Es ist deshalb angemessen, dass sie zumindest einen Teil dieser Leistung als nicht rückzahlbare Entschädigung erhalten und nicht bloss einen rückzahlbaren Kredit.

Meine beiden Minderheitsanträge zu Artikel 12 Absatz 5 und zur Wiederaufnahme des Solidarbürgschaftsprogramms ab April 2021 habe ich separat begründet.