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preparatory:AB 278374

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-09

Wortprotokoll

Wie Sie schon erwähnt haben, Herr Präsident, hat Kollege Stark die von unserem früheren Kollegen Hösli eingereichte Motion 19.4374, "Gewässerräume. Geografische und topografische Verhältnisse besser berücksichtigen", übernommen. Wir haben in der ständerätlichen UREK die Motion vorberaten.

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, dafür zu sorgen, dass Gewässerräume verkleinert werden können, wenn sie die Futtergrundlage eines landwirtschaftlichen Betriebs gefährden. Gleichzeitig sah die ursprüngliche Motion vor, dass die Düngung im reduzierten Gewässerraum nur mit festem natürlichem Dünger erfolgt und dass auf die Ausbringung von Gülle und künstlichem Dünger sowie auf den Einsatz von Herbiziden und Pestiziden verzichtet wird.

Ich mache jetzt schon eine Vorbemerkung: Ziffer 2 der Motion steht nicht mehr zur Debatte, auch zwischen Kommissionsmehrheit und Kommissionsminderheit nicht mehr; sie wurde in der Zwischenzeit von Kollege Stark zurückgezogen. Wir haben jetzt eigentlich nur noch über Ziffer 1 zu befinden.

Zur Begründung führte Kollege Hösli damals aus, dass gerade in Kantonen mit engen Platzverhältnissen im Talboden oder in Kantonen mit einer Vielzahl an Nutzungskonflikten die doch recht gross festgelegten Gewässerräume der Landwirtschaft oft einen Hauptteil der Futtergrundlage für die Betriebe entziehen würden, dass die bisherigen Verordnungsanpassungen die Problematik nicht genügend hätten entkräften können und dass die Konfliktlösung je nach geografischer und/oder topografischer Lage der Kantone in ausgewogener und verhältnismässiger Art und Weise nicht möglich sei. Es soll eben eine angemessene Gesetzesanpassung erfolgen, welche den Kantonen den nötigen Spielraum zugesteht.

Der Bundesrat hat die Motion abgelehnt. Er hat auf die Verankerung der Pflicht der Kantone zur Festlegung des Gewässerraums in der 2011 erlassenen Gewässerschutzgesetzgebung hingewiesen. Gleichzeitig können Sie auch nachlesen, welche Vorstösse in der Zwischenzeit schon eingereicht worden sind, wie viele Kommissionsdebatten eben zur Anpassung des Gewässerschutzgesetzes und der Gewässerschutzverordnung wir schon geführt haben. Letztlich hat ja damals der Gegenvorschlag auch zum Rückzug der Volksinitiative "Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)" geführt; das war die Volksinitiative mit der Geschäftsnummer 07.060, sie stammte also, wie die Nummer zeigt, aus dem Jahr 2007.

Der Bundesrat hat auch darauf hingewiesen, dass der minimale Gewässerraum auch der Vernetzung revitalisierter Gewässerabschnitte, der Sicherstellung der Hochwasserabflüsse und des Geschiebetransportes diene.

Wir haben dann in der Kommission die Diskussion geführt; nachdem der Bundesrat die Motion ablehnt, haben wir auch Anhörungen vorgenommen. In der Anhörung haben die BPUK und die LDK festgehalten, dass sie auf eine Anpassung verzichten würden; die Kantone lehnen die Motion also ab.

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir als Kommissionsmehrheit in diesem Punkt trotzdem Handlungsbedarf sehen. Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, dass es gerade mit der angepassten Motion, so, wie sie Kollege Stark modifiziert hat, nur um die Futtergrundlage geht, dass auch kein Widerspruch mehr zur Trinkwasser-Initiative besteht und dass auch die Gewässerschutzziele, wie sie im Gewässerschutzgesetz enthalten sind, weiterhin erreicht werden können. Der Hochwasserschutz ist gewährleistet, auch der Gewässerraum ist genügend gross. Die flexiblere Lösung würde es den Kantonen ermöglichen, die Probleme anzugehen. Wir haben gesehen, dass im Vollzug erst der Kanton Genf sein Ziel erreicht hat und die anderen Kantone teilweise erst etwa 15 Prozent der effektiven Arbeiten umgesetzt haben.

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass man auch nach dem damaligen Rückzug der Volksinitiative diese kleine Anpassung im Gewässerschutzgesetz machen kann. Sie geht auch davon aus, dass die Probleme eher im Mittelland und - ich spreche jetzt als Vertreter des Berggebiets - weniger im Berggebiet entstehen. In der Kommission wurde die Thur erwähnt, es wurde die Linth im Kanton Glarus erwähnt, es gibt auch andere Flüsse, z. B. im Kanton Bern, welche jetzt zur Diskussion stehen und wo sich diese Problematik stellt.

Wir als Kommissionsmehrheit sind auch der Überzeugung, dass die Wasserqualität durch die Anpassung nicht gefährdet ist. Das wäre so gewesen, wenn Ziffer 2 in der Motion stehengeblieben wäre, weil damit das Düngerverbot aufgehoben worden wäre. Das Düngerverbot besteht also weiterhin, Ziffer 2 wurde zurückgezogen.

Die Minderheit übernimmt die Position der Kantone und auch jene der LDK und der BPUK. Diese sagen eigentlich, in der Umsetzung solle man jetzt keine Anpassungen vornehmen. Sie sagen, man sei auf gutem Wege, obwohl man ja erst 15 Prozent erreicht hat; sie sagen, es komme dann noch.

Es ist eine Güterabwägung, ob wir jetzt in diesem Bereich eine Anpassung vornehmen wollen. Es ist eine nicht so komfortable Mehrheit, wir haben mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, die Motion in der abgeänderten Form anzunehmen, und das würde ich Ihnen auch beliebt machen.

Ich gehe davon aus, dass Roberto Zanetti Sie noch über die weiteren Argumente der Minderheit orientieren wird.