preparatory:AB 278569
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-10
Wortprotokoll
Ich äussere mich nicht zur Standesinitiative, das ist Ihre Sache. Ich äussere mich nur zur Motion.
Es ist so, wie es gesagt wurde: Das Thema kommt seit rund dreissig Jahren relativ regelmässig in die Räte. Es gab zahlreiche Vorstösse und Diskussionen dazu. Vorab ist festzuhalten, dass sich der Bundesrat grundsätzlich immer positiv zum Thema geäussert hat, denn wir sehen die Problematik auch. Es ist aber noch nie zu einer Lösung gekommen.
Was ist seither passiert? Das betreffende Risiko wird im Risikomanagement des Bundes berücksichtigt. Darüber legen wir in Ihren Kommissionen jährlich Rechenschaft ab. Auch das Pandemierisiko ist übrigens tatsächlich eines der Risiken, die auf der Risikoliste geführt werden. In Bezug auf die Erdbebensicherheit ist nicht nichts passiert.
Man kann immer zwei Dinge machen: Man kann versuchen, eintretende Risiken zu minimieren, oder man kann für eingetretene Fälle etwas zur Verfügung stellen.
In Bezug auf die vorsorglichen Massnahmen ist die Schweiz durchaus ein Vorbild. Mit höheren Auflagen bei unseren Bauvorschriften versuchen wir, einen Schaden im Voraus zu minimieren. Wir machen diesbezüglich relativ gute Fortschritte und sind gut unterwegs. Die Situation verbessert sich. Das Risiko kann etwas minimiert werden, indem für Bauten entsprechende Vorschriften erlassen werden.
In Bezug auf die Schadenbereinigung - dann, wenn ein Schaden eintreten würde - sind wir etwas weniger gut unterwegs. Es gibt private Versicherungslösungen, und es gibt kantonale Ansätze. Das würde aber nicht genügen, wenn wirklich ein Schaden eintreten würde, das müssen wir schon festhalten. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass bisher alle Lösungen abgelehnt wurden. Es gab nie Mehrheiten, bei aller Sympathie und auch einer gewissen Begeisterung, die kantonal unterschiedlich gross ist. Es ist noch nie zu einem Durchbruch gekommen. Das müssen wir festhalten.
Nun beinhaltet diese Motion tatsächlich einen neuen Ansatz, der in dieser Form, soweit ich das beurteilen kann, noch nie geprüft wurde. Es könnte durchaus sein, dass man da zu weiteren Lösungen kommt. Der Bundesrat beantragt trotzdem die Ablehnung der Motion, denn gebrannte Kinder scheuen das Feuer, könnte man sagen. Wir haben schon so viele Berichte und Arbeiten gemacht und so viel vorbereitet. Wir haben mit Kantonen diskutiert. Am Schluss ist alles, was wir vorgelegt haben, gescheitert.
Neben dem kreativen Ansatz, den die Motion durchaus beinhaltet, ist es natürlich schon einfach so: "Bundesrat, mach einen Verfassungsartikel oder ein Gesetz." Aber schon die Diskussion hier zeigt ja, dass der Teufel dann wahrscheinlich wieder im Detail liegt, denn die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken bleiben bestehen, aber auch die ökonomischen Vorbehalte können nicht einfach weggewischt werden.
Das sind die Überlegungen, weshalb der Bundesrat zum Schluss kommt, die Motion zur Ablehnung zu empfehlen. Wir würden Gefahr laufen, vieles, was schon vorbereitet wurde, neu aufzulegen, weil die grundsätzlichen Überlegungen natürlich auch bei einer neuen Lösung gelten. Sie müssten wieder beurteilt werden, und die grundsätzlichen Bedenken dürften bleiben. Der Bundesrat bezweifelt, dass wir mit dem neuen Ansatz diese erste grundsätzliche Hürde beseitigen könnten. Im Sinne der Effizienz möchte er eigentlich diese Arbeiten lieber nicht an die Hand nehmen.
Ich kann hier durchaus auch noch einen Vergleich zur Pandemie ziehen. Wir arbeiten jetzt seit einem Jahr oder länger in einer Arbeitsgruppe mit der Versicherungsbranche, mit Privaten, an möglichen Lösungen. Wir stossen dort eigentlich auf das gleiche Problem, dass man nämlich für solche Jahrhundertereignisse in dieser Grössenordnung und mit diesen Auswirkungen kaum vernünftige Versicherungslösungen findet. Die Mittel, die es dafür bräuchte, die zur Verfügung gestellt werden müssten, die jemand bezahlen müsste, ohne dass man der realen Gefahr gerade unmittelbar ins Auge schaut, sind enorm.
Aufgrund dieser grundsätzlichen Überlegungen und der Folgerung, dass die allgemeine Zustimmung am Ende die höflichste Form der Ablehnung ist, kommen wir zum Schluss, dass wir diese Motion lieber nicht an die Hand nehmen möchten. Wenn Sie aber diese Motion annehmen würden, würden wir selbstverständlich versuchen, das Beste zu machen und diesen Ansatz etwas zu vertiefen. Nur ist uns bei allem guten Glauben nach zwanzig- oder dreissigjähriger Erfahrung die Hoffnung etwas abhandengekommen, dass wir hier eine nationale Lösung finden, der dann alle zustimmen. Das Problem ist wie immer, wenn Sie von Jahrhundertereignissen sprechen, das, dass diese so weit weg sind. Die Leute dafür zu gewinnen, sich hier zu engagieren, dürfte schwierig sein.
Auch wenn der Ansatz dieser Eventualverpflichtung ein neuer ist, der noch nicht geprüft wurde - das muss ich zugeben -, bitte ich Sie trotzdem, diese Motion abzulehnen, weil wir[NB]einfach nicht glauben, dass wir hier zu einer Lösung kommen, die dann mehrheitsfähig ist. Das Grundproblem bleibt, und das haben wir eben auch in anderen Bereichen wie zum Beispiel der Pandemie. [PAGE 200]
[VS]