preparatory:AB 278753
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-10
Wortprotokoll
Sauberes Trinkwasser ist unsere wichtigste Lebensgrundlage. Die UREK-N beantragt Ihnen deshalb mit 15 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion "Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche" anzunehmen. Der Ständerat hat die Motion bereits einstimmig angenommen.
Nächste Woche wird im Nationalrat noch einmal die parlamentarische Initiative 19.475, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", behandelt. Wahrscheinlich geht die Vorlage noch in die Einigungskonferenz. Aber wir werden darüber befinden müssen, ob der Zuströmbereich definitiv in der parlamentarischen Initiative drinbleibt oder nicht. So lange brauchen wir diese Motion.
Die in der Motion aufgeführte Ziffer 5 wurde gestrichen, damit sie nicht mit der parlamentarischen Initiative in Konflikt kommt.
Bei der Motion zu den Zuströmbereichen geht es um den Schutz unseres Trinkwassers. Vor allem in Ackerbaugebieten sind in Grundwasservorkommen oft erhöhte Konzentrationen von Pestiziden und ihren Abbauprodukten zu finden. Bereits trinken in der Schweiz eine Million Menschen Trinkwasser, bei dem die Höchstwerte überschritten sind. Die Wasserversorger schlagen Alarm und sind besorgt. Sie rufen uns, die Politik, zum Handeln auf. Wir müssen die Pestizidbelastung in unserem Trinkwasser reduzieren und einen weiteren Fall Chlorothalonil verhindern. Wenn wir in der Schweiz weiterhin stolz auf unser sauberes Trinkwasser sein wollen, müssen wir jetzt handeln. Das ist auch die Meinung der Kommissionsmehrheit.
Rund 80 Prozent des Schweizer Trinkwassers werden dem Grundwasser entnommen. Die Motion Zanetti Roberto verlangt von den Kantonen, die Zuströmbereiche für alle Grundwasserfassungen von regionaler Bedeutung sowie für Grundwasserfassungen, bei denen eine Verschmutzungsgefahr besteht, bis 2035 auszuscheiden. Mit dieser Massnahme wird eine solide Basis für einen vorsorgenden Grundwasserschutz geschaffen. Bis heute sind erst 60 der rund 3000 Zuströmbereiche ausgeschieden. Denn die Kantone müssen die Zuströmbereiche nur ausscheiden, wenn sie Grenzwertüberschreitungen feststellen oder Grundwasserverschmutzungen befürchten.
Der Zuströmbereich darf nicht mit der engeren Grundwasserschutzzone verwechselt werden. Schutzzonen werden ausgeschieden, um bei Unfällen, wie zum Beispiel bei auslaufendem Öl, das Trinkwasser zu schützen, weil die Fliessstrecke bis zur Wasserfassung sehr kurz ist. Diese Zonen sind teilweise auch noch nicht ausgeschieden.
Der Zuströmbereich dagegen ist das Gebiet, aus welchem das Grundwasser einer Trinkwasserfassung stammt. Weil sich das Grundwasser durch die Versickerung von Regenwasser bildet, wäscht es dabei Wirkstoffe wie Pestizide und Nitrate aus dem Boden aus. Mit der Ausscheidung dieser Gebiete können wir das Risiko von belastetem Trinkwasser reduzieren, indem wir das Gebiet besser schützen. Der Zuströmbereich ist dafür entscheidend, ob wir in Zukunft sauberes Wasser trinken werden.
Im Wissen darum, dass die Ausscheidung der Zuströmbereiche aufwendig ist, und damit die Kantone die Umsetzung der Arbeiten zügig angehen, sieht die Motion Zanetti Roberto einen Finanzierungsmechanismus vor. 40 Prozent des anrechenbaren Aufwandes sollen vom Bund finanziert werden. Für den Bund bedeutet dies einen Aufwand von rund 20 Millionen Franken, verteilt über zehn bzw. fünfzehn Jahre. Die Kantone werden zudem verpflichtet, periodisch über den Stand der Umsetzung der Planung zur Bestimmung der Zuströmbereiche und der darin festgelegten Massnahmen zum Schutz der Wasserqualität Bericht zu erstatten.
Um die Umsetzung zusätzlich zu beschleunigen, beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 13 zu 3 Stimmen bei 7 Enthaltungen in Abänderung der Motion Zanetti Roberto, die vorgesehenen Subventionen an die Kantone nur zu gewähren, wenn die Arbeiten bis Ende 2030 abgeschlossen sind. Die UREK-N will damit die finanzielle Unterstützung der Kantone um fünf Jahre verkürzen, damit die Ausscheidung der Zuströmbereiche möglichst zügig in Angriff genommen werden kann. Arbeiten, die erst nach 2030 abgeschlossen werden, müssen ohne Bundesmittel auskommen. 2035 müssen alle Zuströmbereiche ausgeschieden sein.
Für einen vorsorgenden Grundwasserschutz und zur Sicherung von sauberem Trinkwasser für die Schweizer Bevölkerung bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, der Motion Zanetti Roberto zuzustimmen.