preparatory:AB 278891
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-11
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, die drei Minderheitsanträge abzulehnen, und nehme kurz dazu Stellung.
Der Minderheitsantrag Fischer Roland fordert ein anderes Modell als das heutige. Es passt nicht zu unserer Verfassung und nicht zur Idee unserer Schuldenbremse. Ich erkläre das kurz: Mit dem Modell Fischer Roland könnten Sie beispielsweise in einem Jahr für 10 Milliarden Franken Flugzeuge kaufen. Diese Ausgabe würde nicht mehr der Schuldenbremse unterstehen, weil Investitionen ausgenommen wären. Sie müssten aber dann in den Folgejahren diese Flugzeuge abschreiben und könnten dadurch weniger ausgeben. Investitionen würden also bei der Schuldenbremse nicht mehr einberechnet, sondern erst die Abschreibungen, die dann folgen. Das hätte den Vorteil, dass man die eine oder andere Investition machen könnte, ohne sie aufzuschieben, aber den grossen Nachteil, dass man viel Geld ausgeben könnte, aber später dann für gehabte Freuden sozusagen die Zeche bezahlen müsste und weniger ausgeben könnte.
Das Ziel der Schuldenbremse war genau das, was wir jetzt haben, nämlich die Ausgaben zu beschränken, auch bezüglich Investitionen. Wenn Sie jetzt dieses Modell von Herrn Fischer wählen, dann müssen wir tatsächlich die Verfassung umbauen und die Schuldenbremse neu konzipieren. Es würde nicht mehr deren ursprünglichem Sinn entsprechen. Ich sage nicht, dass das Modell Fischer Roland schlecht oder sonst etwas ist, aber es passt nicht zur Idee unserer Schuldenbremse, es ist nicht verfassungskonform. Es ist weniger transparent und weniger verständlich für die Öffentlichkeit.
Ich bitte Sie also, den Minderheitsantrag Fischer Roland abzulehnen. Dieses Modell bräuchte einen völlig neuen Ansatz.
Den Minderheitsantrag Schwander zum Nachtragsverfahren können Sie betrachten, wie Sie wollen. Ich möchte aber nur auf Folgendes hinweisen: Wir haben jedes Jahr gegen 1 Milliarde Franken Kreditunterschreitungen. Wir sagen jedes Jahr, dass diese Kreditunterschreitungen passieren, weil die Bundesämter gewisse Reserven einberechnen und nicht hart am Wind segeln, weil der administrative Aufwand für ein Nachtragsverfahren gross ist. Es ist also überhaupt nicht neu, dass wir hier gewisse Reserven haben. Wenn wir da eine Möglichkeit erhalten - es geht ja um 1 Prozent -, dann können Sie in der Budgetierung härter sein. Wenn die Zitrone ausgepresst [PAGE 401] ist, wie Herr Schwander das gesagt hat, geht es eher um die Anträge, mit denen Kürzungen von 10, 20 oder 30 Prozent verlangt werden. So viel liegt nicht drin. Aber hier geht es in unserem Entwurf wirklich um eine Vereinfachung, und wir gehen davon aus, dass damit die Kreditreste reduziert werden könnten.
Ich komme zum Antrag der Minderheit Badertscher. Sie schlägt bei Artikel 39, "Interne Kontrolle", eine Ergänzung von Absatz 2 vor. Das Finanzhaushaltgesetz ist ein technisches Gesetz, und die interne Kontrolle hat die Aufgabe, die Verbuchung zu prüfen. Es ist beispielsweise zu prüfen, ob eine Rechnung nach dem Vieraugenprinzip kontrolliert worden ist. Es ist also eine rein technische Kontrolle. Hier eine Mammutaufgabe einzupflanzen, nach welcher unsere geschulten Revisoren im Rechnungswesen auch noch Umweltaspekte prüfen sollen, geht einfach nicht. Selbst wenn ich das materiell unterstützen würde, müsste das an einem anderen Ort passieren. Wir haben schon vor Jahren einen anderen Weg eingeschlagen, nämlich über spezialgesetzliche Regelungen zur Umsetzung der Umweltziele, und das ist weiterhin der Weg. Mit dem Weg, in der internen Kontrolle ein Kuckucksei einzupflanzen, können unsere Leute nicht umgehen, weil sie nicht dafür geschult sind. Es ist auch nicht ihre Aufgabe, in der technischen Rechnungsprüfung solche Aspekte einzubeziehen.
Ich bitte Sie also, alle drei Minderheitsanträge abzulehnen.