preparatory:AB 279403
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-15
Wortprotokoll
Es geht hier um die Frage, ob das Gesamte in einem Paket zusammengeballt werden sollte, und zwar indem auch im Gesetz respektive in der Verfassung eine Abhängigkeit von den beiden Vorlagen eingeritzt werden sollte. Dieses Prinzip hatten wir im Rahmen der Altersvorsorge 2020, wo eine Gesamtvorlage allenthalben sowohl auf Verfassungsstufe wie auch auf Gesetzesstufe angenommen werden musste, damit die gesamte Vorlage auch rechtskräftig würde und dementsprechend vom Bundesrat hätte in Kraft gesetzt werden können.
Sie mögen sich vielleicht erinnern, dass dies ein Kritikpunkt in der gesamten Abstimmungskampagne war: Man hatte uns gesagt, man würde die Einheit der Materie nicht beachten und insgesamt die Leute unter Druck setzen, damit sie Kröten schlucken, die ihnen nicht behagen würden. Man hat jetzt in dieser Vorlage - aus meiner Sicht zu Recht - die Entknüpfung wieder vorgenommen. Man hat gesagt, dass man dem Volk zwei Vorlagen vorlegt: eine Gesetzesänderung, die wir jetzt fast zu Ende beraten haben, und die Finanzierung auf der Verfassungsstufe. Das bedeutet, dass, wenn das Gesetz angenommen wird, aber die Verfassungsrevision nicht, das Gesetz dann gleichwohl in Kraft tritt. Das heisst, dass man das Referenzalter für Frau und Mann auf die gleiche Stufe stellt, auch wenn die Mehrwertsteuererhöhung beispielsweise vom Volk abgelehnt werden würde. Umgekehrt bedeutet das, dass man, wenn die Verfassungsbestimmung angenommen würde, aber die Gesetzesbestimmung nicht, das gleichwohl in Kraft setzen könnte, um die Chance zu erhöhen, dass man nach 25 Jahren bei der Sanierung oder bei der Sicherung der AHV endlich einen Schritt weiterkommt.
Wir sind der Meinung, dass der Bundesrat das gut analysiert und in seinem Bericht richtig dargelegt hat und dass er auf die wichtigsten Punkte fokussiert ist, um eben keine neuen Stolpersteine auf dem langen Weg der AHV-Revision [PAGE 251] zu legen. Ich verstehe nicht, weshalb man jetzt plötzlich ein Gesamtpaket macht, nachdem das in der Vorlage zur Altersvorsorge 2020 massiv kritisiert worden ist, und jetzt plötzlich wieder eine Verbindungsklausel ins Gesetz und dann auch noch in die Verfassung aufnehmen will.
Das ist eine politische Entscheidung. Ich werde nicht mit der Einheit der Materie staatsrechtlich argumentieren. Lieber Kollege Levrat, STAF lässt grüssen, da war natürlich die Verbindung noch viel - wie soll ich sagen? - politischer, als sie es hier wäre. Es geht darum, dass man eben nicht unnötige Hürden einführt, um Veränderungen vorzunehmen.
Ich ersuche Sie dementsprechend, gemäss Bundesrat zu entscheiden und keine Verknüpfung vorzusehen.