preparatory:AB 279481
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-15
Wortprotokoll
Nachdem die politische Auslegeordnung gemacht worden ist, komme ich zur Diskussion in der Kommission. Der Bundesrat schlägt ja 150 Prozent vor, bleibt also beim geltenden Recht, hat aber auch Anpassungen hineingenommen, die nötig sind, weil ein Teilvorbezug der Rente möglich wird. Dazu werde ich nicht viel sagen. Sie sehen in den Bestimmungen, dass der Bundesrat sowieso eine Anpassung des betreffenden Artikels 35 vorgesehen hat, weil er im Rahmen des flexiblen Rentenbezugs ja auch Anpassungen beim Vorbezug vorgenommen hat.
Ich komme nun zur Erhöhung des Rentenplafonds. Es ist klar: Der Vergleich zum Konkubinatspaar, das 200 Prozent der Rente erhält, wurde angestellt. Deshalb wurde eine Erhöhung beantragt, aber nur auf 155 Prozent, im Wissen darum, dass Ehepaare in der AHV auch Vorteile haben, insbesondere die Witwenrenten, den Verwitwetenzuschlag, die Beitragsbefreiung und das Splitting. Es ist anerkannt, wie gross die Vorteile sind.
Ob 150 Prozent oder 155 Prozent gerechtfertigt sind oder noch mehr, war Diskussionsgegenstand. Vonseiten der Verwaltung und der Gegner einer Erhöhung des Plafonds wird geltend gemacht, die Vorteile der Ehepaare würden die Nachteile des Plafonds von 150 Prozent überwiegen. Es wurde von 400 bis 800 Millionen Franken gesprochen. Interessant ist, dass die Summe des Vorteils, der uns dargelegt [PAGE 245] wurde, zwischen 2012 und 2019 merklich abgenommen hat. Wenn es einen Vorteil gibt, dann hat er abgenommen, dies, weil die Ehepaare länger leben. Das ist ein Vorteil für die AHV, weil man den Ehepaaren nur 150 Prozent bezahlen muss, und entspricht einer Einsparung von 2,8 Milliarden Franken pro Jahr. Dagegen ist der finanzielle Nachteil der Witwenrenten nicht so hoch. Diese Veränderung im Fall der Ehepaare, die über längere Zeit 150 Prozent beziehen, führt dazu, dass die finanziellen Unterschiede immer kleiner werden und deshalb der Plafond irgendwann dann auch nicht mehr so gerechnet werden kann.
Gemäss den Ausführungen der Verwaltung in unserer Kommission sind 520[NB]000 Ehepaare betroffen, von denen etwa 76 Prozent - ich zitiere Zahlen der Verwaltung - vom Plafond betroffen sind. Das sind also 400[NB]000 Paare oder 800[NB]000 Menschen, die 150 Prozent der Renten erhalten. Ob das nun rechnerisch richtig oder falsch ist: Es ist sicher eine gefühlte Ungerechtigkeit, die hier geltend gemacht wird. Die Differenz zwischen einer Maximalrente von 200 Prozent und einer Maximalrente von 150 Prozent beträgt pro Monat ja 1200 Franken; hier ist also eine Erwartungshaltung spürbar, die enttäuscht wird, wenn dann die zweite Rente kommt.
Der Antrag der Kommissionsmehrheit sieht die Anhebung auf 155 Prozent nicht nur für die Neurenten, sondern auch für die bestehenden Renten vor. Das würde zu Kosten von 650 Millionen Franken führen. Wenn man nur die Neurenten nehmen würde, dann wäre es natürlich entsprechend weniger, aber man hat aus dieser 70-Franken-Geschichte bei der Reform der Altersvorsorge 2020 gelernt und wollte keinen Unterschied machen. Dagegen wurde eingebracht, dass wir keinen Rentenausbau vornehmen sollten oder dass der Zusammenhang mit dieser Vorlage nicht gegeben sei, es bestehe gar kein Nachteil - das haben wir gehört.
Der Kommission stellte sich natürlich die Frage, wie man das finanzieren wolle. Es wurde gesagt, dass diese Erhöhung eher mittleren und höheren Einkommen entgegenkomme. Auf der anderen Seite muss man sagen, dass gerade mit diesen höheren Einkommen solidarisch in die AHV einbezahlt worden ist, weil die Rente hier nach oben begrenzt ist; bei Ehepaaren ist die Solidarität noch höher, weil die Grenze mit dem Plafond noch tiefer liegt.
Ihre Kommission hat die Erhöhung des Plafonds mit 6 gegen 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen, und ich beantrage Ihnen deshalb, der Erhöhung des Plafonds auf 155 Prozent zuzustimmen.