preparatory:AB 279585
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-16
Wortprotokoll
Nach der letzten Beratung Ihrer Kommission vom 15. März verbleiben zu den beiden intensiv besprochenen Bereichen weiterhin Differenzen. Die erste liegt in Artikel 164a des Landwirtschaftsgesetzes zur Frage der Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen. Wie erinnerlich, hatte der Ständerat hier die Futtermittellieferungen von den entsprechenden Offenlegungspflichten ausgeschlossen. Der Nationalrat hat in seiner letzten [PAGE 490] Beschlussfassung an der Erfassung der Futtermittellieferungen festgehalten.
Bereits in der letzten Beratungsrunde habe ich darauf hingewiesen, dass in der Kommission auch Kompromissanträge diskutiert worden waren. Damals ging es um die Idee, die Raufutterlieferungen von der Offenlegungspflicht auszuschliessen. Das wurde aber nicht als entsprechender Antrag aufgenommen und deshalb bei der Beschlussfassung auch nicht ausgemehrt. Letztlich haben wir an der nationalrätlichen Fassung festgehalten. Unsere Diskussion hat aber immerhin dazu geführt, dass der Ständerat noch einmal über die Bücher gegangen ist und nun seinerseits den Kompromiss von der anderen Seite her sucht. Er schlägt uns vor, nicht die Raufutterlieferungen auszuschliessen, sondern die Offenlegungspflicht für Kraftfutter- und Düngerlieferungen explizit vorzuschreiben. Zudem sieht er eine Erweiterung der Offenlegungspflicht vor, indem diese nicht nur für Landwirtschaftsbetriebe, sondern allgemein gelten soll. Das ist vielleicht auch noch eine relevante Information für die eine oder den anderen unter Ihnen.
Nach Ansicht der Mehrheit der Kommission muss es das Ziel sein, die grossen und relevanten Nährstoffflüsse zu erfassen und offenzulegen, damit diese sinnvoll und zielgenau gesteuert werden können und die Belastungssituation für die Umwelt kontrollierbar wird. Das Bürokratie-Argument haben Sie von verschiedenen Vorrednerinnen und Vorrednern gehört. Hier steht Aussage gegen Aussage. Bevor die Ausführungsregelungen nicht klargestellt und festgelegt sind, kann dazu wahrscheinlich keine abschliessende Aussage gemacht werden.
Die Mehrheit Ihrer Kommission empfiehlt Ihnen, in dieser Bestimmung dem Kompromiss des Ständerates zu folgen.
Ich muss sagen, ich finde es etwas speziell, dass wir unsererseits nicht versuchen, im Rahmen der Differenzbereinigung mit Kompromiss- oder Einigungsvorschlägen aufzutreten, sondern auf die Einigungskonferenz verweisen; das wurde hier so gemacht. Das ist natürlich zulässig, aber es erhöht wahrscheinlich die Qualität der Diskussion und Beschlussfassung nicht zwingend.
Die zweite Differenz, die noch offen ist, ist die Frage der Festlegung der sogenannten Zuströmbereiche in Artikel 19 des Gewässerschutzgesetzes. Hier bleibt es dabei, es ist primär eine staatspolitische Frage, ob Sie der Mehrheit oder der Minderheit folgen wollen. Auch die Mehrheit nimmt für sich in Anspruch, dass dies eine wichtige Fragestellung ist, die beantwortet werden muss, wenn wir die gesteckten Umweltziele hier erreichen wollen. Allerdings bleibt die Mehrheit - mit dem Bundesrat - auch der Auffassung, dass eine Vernehmlassung in einer so wichtigen Fragestellung, die sehr viele Kreise betreffen wird, wichtig ist.
Eine Vernehmlassung ist auch nicht gleichzusetzen mit einer Anhörung der Kantone. Es gibt viele weitere Kreise, die eben direkt von dieser Gesetzgebung betroffen sein werden. Der Bundesrat hat in der Kommissionsberatung zum Zeitrahmen noch die Aussage gemacht, dass nach der Verabschiedung der Motion Zanetti Roberto 20.3625 durch beide Räte innerhalb von ein bis zwei Jahren eine Vorlage ausgearbeitet werden und eine Vernehmlassung stattfinden könnte. Wir haben also einen überschaubaren Zeitverlust, der sich zudem dadurch relativieren sollte, dass in einer solchen Vernehmlassung auch bereits wichtige Umsetzungsaspekte mitberücksichtigt werden können, die sich aus der notwendigen Anpassung weiterer Gesetze oder auch aus dem Regelungsbedarf auf Verordnungsstufe ergeben. Insofern wird es etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Es ist aber nicht damit zu rechnen, dass das sehr viel sein wird, wenn denn die Vernehmlassung zügig an die Hand genommen wird und die Beratungen anschliessend konstruktiv ablaufen.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit, auf den Ständerat einzuschwenken und diese Bestimmungen nicht ins Gesetz aufzunehmen.