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preparatory:AB 279590

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-16

Wortprotokoll

Am 12. Februar 2020 hat der Bundesrat die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Damit beantragt der Bundesrat, die agrarpolitischen Rahmenbedingungen in den Bereichen Markt, Betrieb und Umwelt anzupassen. Mit dieser Vorlage sollen drei Gesetze revidiert werden: das Landwirtschaftsgesetz, das [PAGE 492] Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht und das Tierseuchengesetz. Der Bundesrat beabsichtigt mit dieser Vorlage, die gesetzgeberischen Grundlagen dem veränderten Umfeld anzupassen. Insbesondere sollen gemäss Bundesrat die Wertschöpfung am Markt und die betriebliche Effizienz erhöht und die Umweltbelastung reduziert werden.

Im Wesentlichen beantragt er Folgendes: Senkung der Stickstoff- und Phosphorverluste, einen Sozialversicherungsschutz für Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie eingetragene Partnerinnen und Partner des Liegenschaftsbewirtschafters, höhere Ausbildungsanforderungen, Begrenzung der Direktzahlungen pro Betrieb, Neugestaltung des ökologischen Leistungsnachweises in Bezug auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Anpassung des Direktzahlungssystems, Unterstützung einer Ernteversicherung, Unterstützung von Strukturverbesserungen in Bezug auf innovative Technologien, Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsprojekten und zu guter Letzt auch Transparenz bei Nährstofflieferungen.

Zudem beantragt der Bundesrat, das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht anzupassen, dies insbesondere im Bereich der juristischen Personen. Zudem soll im Gewässerschutzgesetz die maximale Zahl der Düngergrossvieheinheiten von heute 3,0 pauschal auf 2,5 pro Hektare reduziert werden. Als Letztes soll das Tierseuchengesetz angepasst werden, indem der Zweckartikel an die heutige Situation adaptiert wird.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates hat sich am 2. Februar dieses Jahres mit dieser Vorlage befasst. Der Ständerat hat diese Vorlage bereits am 14. Dezember 2020 behandelt. Er hat mit 28 zu 16 Stimmen beschlossen, diese Vorlage zu sistieren. Im Wesentlichen ist dies damit begründet worden, dass zuerst Klarheit herrschen müsse, was mit den beiden Volksinitiativen - der Trinkwasser-Initiative und der Pestizid-Initiative - geschehe. Der Ständerat hat zu diesen Initiativen nicht einen Gegenvorschlag, aber ein anderes Projekt lanciert, um vorwärtszumachen und um vor allem den heute bestehenden Absenkpfad ins Gesetz aufzunehmen. Die parlamentarische Initiative 19.475, die wir gerade vorhin behandelt haben, ist dann mit Elementen aus der Vorlage Agrarpolitik 2022 plus angereichert worden.

Gleichzeitig hat der Ständerat das Postulat 20.3931 angenommen. Er verlangt damit vor allem die Prüfung folgender Aspekte:

1.[NB]Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Selbstversorgungsgrades;

2.[NB]Erweiterung der Agrarpolitik in einer gesamtheitlichen Politik für gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelproduktion;

3.[NB]Schliessung der Kreisläufe aller Nährstoffe über die gesamte Wertschöpfungskette;

4.[NB]Reduktion der Wettbewerbsverzerrungen zwischen Inlandproduktion und Importen.

Die Mehrheit unserer WAK hat sich der Argumentation des Ständerates angeschlossen und beantragt Ihnen, die Vorlage zu sistieren. Sie hat aber weitere Kritikpunkte an dieser Vorlage angeführt. So hat sie kritisiert, dass die Datengrundlagen für die Beurteilung der Umweltziele aus dem Jahr 2013 stammen und somit bei Weitem nicht mehr aktuell sind.

Ein grosser Kritikpunkt ist auch, dass mit dieser Vorlage der Selbstversorgungsgrad von heute rund 60 Prozent auf rund 52 Prozent gesenkt würde. Dies würde bedeuten, dass sich fast jede zweite Person in der Schweiz mit Nahrungsmitteln aus dem Ausland versorgen müsste. In diesem Zusammenhang wurde auch kritisiert, dass die Auflagen an die Nahrungsmittelproduktion in der Schweiz laufend steigen würden, während es bei den Importprodukten keine Rolle spiele, wie z. B. pflanzliche Produkte oder Fleischprodukte produziert würden. Die Spiesse zwischen Inlandproduktion und Importprodukten wären immer ungleich lang. Zudem stehe diese Entwicklung in krassem Widerspruch zur Volksinitiative "für Ernährungssicherheit", die von der Schweizer Bevölkerung mit über 78 Prozent angenommen wurde.

Weiter wird geltend gemacht, dass ein Teil der Vorlage aus der AP 2022 plus herausgebrochen und in die parlamentarische Initiative 19.475, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", eingepflanzt worden sei. Die Regelung sei aber eben nicht dieselbe, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat, weshalb eine undurchsichtige Situation entstehe.

Die Gegner der Sistierung, also die Minderheit Baumann, möchten diese Vorlage jetzt beraten. Sie argumentieren, die Herausforderungen an die Land- und Ernährungswirtschaft seien gross, weshalb es jetzt Anpassungen brauche. Eine Verzögerung sei weder nötig noch hilfreich. Die Gründe, warum man die Agrarpolitik weiterentwickeln müsse, seien augenfällig. Man müsse jetzt die anstehenden Herausforderungen diskutieren und nicht noch weiter zuwarten.

Aufgrund dieser Diskussion hat die WAK unseres Rates folgende Beschlüsse gefasst.

Erstens beantragt sie Ihnen mit 14 zu 11 Stimmen, die Vorlage zur AP 2022 plus zu sistieren. Sie beantragt Ihnen somit, dem Ständerat zu folgen.

Zweitens hat die WAK unseres Rates das Postulat 21.3015 als Kommissionspostulat beschlossen. Dieses soll das Postulat 20.3931, das bereits vom Ständerat beschlossen wurde, in zwei Ziffern ergänzen:

1.[NB]Förderung und Unterstützung von Direktverkauf und kurzen Vertriebswegen;

2.[NB]Massnahmen gegen die Lebensmittelverschwendung, z.[NB]B. Vorgehen gegen eine übermässige Standardisierung von Obst und Gemüse oder andere Massnahmen, die ins Gesetz aufgenommen werden könnten.

Die Kommission hat einer Ergänzung des Postulates einstimmig zugestimmt.

Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, ihrem Antrag zuzustimmen, das Geschäft demzufolge zu sistieren und das Postulat anzunehmen.

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