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AB 280131

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-18

Wortprotokoll

Ich bin nicht sicher, ob ich Ihre Frage akustisch wirklich verstanden habe.

Wir haben diese Eckwerte im Gesetz festgelegt. Bei einem Umsatzrückgang von 40 Prozent gibt es eine Entschädigung. Wir haben die Härtefälle definiert. In der Verordnung werden wir pro Branche entsprechende Sätze festlegen, die auch die Marge und die Fixkosten berücksichtigen. Wir brauchen ja bei diesen rund 70[NB]000 Gesuchen eine rote Linie, damit wir eine gewisse Einheitlichkeit erreichen können. Es gibt aber dazu - das ist etwas, was wir auch noch nicht im Detail überblicken - auch kantonale Regelungen. Kantonale Parlamente haben eigene Verordnungen und Gesetze entworfen. Es wurden entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt. Eine vollständige Transparenz fehlt mir im Moment. Aber es gibt tatsächlich, das haben wir ja mehrmals besprochen, jetzt auch unterschiedliche Interpretationen in den Kantonen. Wir sind daran, das etwas zu standardisieren, damit die Abrechnungen nicht völlig unterschiedlich ausfallen.

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