Lexipedia

AB 280369

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-18

Wortprotokoll

Ich beantrage bei Artikel 257, dass bei verurteilten - ich betone: bei verurteilten! - Straftätern nach Verbrechen und Vergehen DNA-Daten erhoben werden müssen. Diese Daten dürfen frühestens nach dreissig Jahren gelöscht werden.

Dieser Antrag ist ganz, ganz wesentlich, um Straftaten aufzuklären und Täter dingfest zu machen. Die DNA-Daten sind für die Polizei das Fahndungsmittel schlechthin. Hat man keine DNA-Daten, kann ein Täter oft über Jahre hinweg Straftaten ausüben, ohne dass er erwischt wird. Wenn wir wollen, dass die Polizei ihren Auftrag erfüllen kann, müssen wir bei verurteilten Straftätern konsequent DNA-Daten erheben. Wir stellen schliesslich einem Pianisten für ein Konzert auch nicht nur einen halben Flügel zur Verfügung, denn dann könnte er seinen Auftrag auch nicht erfüllen.

Heute ist es so, dass jeder Kanton, jeder Staatsanwalt und jeder Richter DNA-Daten erheben kann oder auch nicht. Ich habe selbst erlebt, dass zum Beispiel bei Sexualstraftätern, welche nach fünf Jahren aus dem Gefängnis kamen, keine DNA-Daten erhoben wurden. Mit meinem Antrag könnte dies verhindert werden. Es braucht eine einheitliche, zielführende und unbürokratische Lösung. Die DNA-Datenbank ist nur da, um Taten aufzuklären, also zur Kriminalitätsbekämpfung. Die Daten werden nur bei einer Wiederholungstat oder bei bereits begangenen Straftaten aktiviert. Die Daten werden nummeriert im Rechtsmedizinischen Institut in Zürich aufbewahrt und die Namen dazu in einer Bundesstelle gespeichert. Erst nach einem Hit von einem Tatort kommen die Daten wieder zum Vorschein. Der Persönlichkeitsschutz bleibt daher gewahrt.

Eine DNA-Erhebung ist teuer, und die heutigen kurzen und unterschiedlichen Löschfristen sind für die Staatsanwaltschaft extrem ressourcenintensiv. Daher macht es auch Sinn, die einmal erhobenen Daten möglichst lange gespeichert zu lassen. Damit können Wiederholungstaten oder bereits früher begangene Taten rasch aufgeklärt und die Täter aus dem Verkehr gezogen werden.

Hören wir auf mit dem unnötigen, gefährlichen Täterschutz, und geben wir nun endlich der Polizei die Mittel, um einerseits Täter zu fassen und anderseits Personen auch zu entlasten! Dies ist im Sinne der Bevölkerung und der Opfer und führt zu mehr Sicherheit in unserem Land.

Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 273 Absatz 3 möchte ich, dass die unter Absatz 1 desselben Artikels erwähnten Daten retroaktiv für eine Frist von einem Jahr oder mehr verlangt werden können, unabhängig von der Dauer der Überwachung. Aufgrund der globalen Gesellschaft, der grenzüberschreitenden, gut organisierten Kriminalität und der komplexen Fälle, aber auch aufgrund der langen Fristen für die internationale rechtliche Zusammenarbeit ist es so, dass die Auswertungen der gesammelten Daten oft lange dauern. Deshalb ist es dringend nötig, dass eine Fristverlängerung um ein Jahr möglich wird.

Mit meinem dritten Antrag möchte ich den Einsatz der technischen Überwachungsapparate ausweiten. Dies würde es der Polizei erlauben, sich schnell der technischen Entwicklung anzupassen, wie dies die Kriminellen übrigens ebenfalls tun. Nur mit dieser Änderung kann das Problem, dass die Kriminellen immer einen Schritt voraus sind, behoben werden. Auch sollte die von der Polizei verordnete Observation auf zwei Monate erhöht werden. Denn die Observation würde die Chance erhöhen, die erwarteten Fahndungsresultate zu erzielen.

Bei Artikel 283 Absatz 2 will ich mit meinem Antrag das Wort "und" - die Kumulierung gemäss den Buchstaben a und b - durch "oder" ersetzen. In der Praxis wird immer öfters festgestellt, dass die allzu bereitwillige Bekanntmachung von Ermittlungstaktiken und -techniken die Effizienz Letzterer in Gefahr bringt und auch der Wahrheitsfindung schadet.

Mit meinem letzten Antrag fordere ich, den illegalen Waffenhandel und die Fälschung von Dokumenten in die Liste der Vergehen aufzunehmen, bei denen man verdeckt ermitteln kann. Man muss dabei bedenken, dass der Kampf gegen die Fälschung von Dokumenten und gegen den illegalen Waffenhandel auch von Europol als prioritär betrachtet wird.

Ich bitte Sie, Ihre Verantwortung wahrzunehmen und nun endlich dafür zu sorgen, dass wir unsere Bürgerinnen und Bürger vor kriminellen Straftätern schützen können. Dies können wir nur, wenn wir der Polizei die Mittel geben, die sie braucht, um ihren Auftrag ausführen und Straftaten aufklären zu können.

Folgen Sie meinen Minderheiten. Damit können wir den Opferschutz über den Täterschutz stellen.