preparatory:AB 281132
Roth Franziska · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-05-04
Wortprotokoll
Wenn wir "Verwandtschaft" hören, denken wir in erster Linie an Familie, an Vertrauen und Geborgenheit. Man steht für seine Familie ein und verteidigt sie. Im Zweifelsfall hat man das Recht zu schweigen, um die Eltern oder den Bruder, die Cousine oder den Onkel nicht strafrechtlich belasten zu müssen und in der Familie nicht als Verräterin dazustehen.
Bei der Recherche nach Verwandtschaftsbezug handelt es sich um einen speziellen Suchlauf in einer DNA-Datenbank, anhand dessen nach Personen gesucht wird, deren DNA-Profil Ähnlichkeiten zum Profil der spurengebenden Person aufweist. Entsprechend werden in der Strafuntersuchung Personen gesucht, die mit der mutmasslichen Täterschaft genetisch verwandt sind. Wenn der Abgleich des DNA-Profils der spurengebenden Person keinen direkten Treffer ergibt, kommt darum diese Ermittlungsmethode zum Zuge. Die Recherche nach Verwandtschaftsbezug kann direkte Probleme im Hinblick auf die Rechte der involvierten Personen generieren, aber auch einschneidende Konsequenzen für die Familie der spurengebenden Person haben.
Es muss berücksichtigt werden, dass es sich bei der Erstellung eines DNA-Profils grundsätzlich nicht um eine freiwillige Handlung, sondern um eine angeordnete Zwangsmassnahme handelt, zu welcher die Zustimmung der betroffenen Person auch nicht per se erforderlich ist.
Die Anordnung durch ein Zwangsmassnahmengericht, wie sie der Antrag der Minderheit I (Fivaz Fabien) vorsieht, bringt angesichts der schweren Eingriffe in die Grundrechte die nötige rechtsstaatliche Zuständigkeit. Zudem muss die Zwangsmassnahme aufgrund der Schwere des Grundrechtseingriffs mittels abschliessenden Deliktskatalogs zwingend auf schwere Gewaltverbrechen eingegrenzt werden.
Der Antrag der Minderheit II (Fivaz Fabien) bringt aus Sicht der SP-Fraktion die zwingend nötige Transparenz gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern. Wenn bei einem Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug eine konkrete Person in den [PAGE 784] Fokus gerät, dann bedeutet das nicht, dass diese Person das automatisch weiss. Sie wird nämlich nicht zwingend von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei befragt.
Volle Transparenz ist bei so schweren Grundrechtseingriffen nötig und bedingt, dass betroffene Personen nach Ablauf eines solchen Verfahrens informiert werden. Das Recht, zu erfahren, was mit mir und meinen Daten geschieht oder geschehen ist, darf in der Schweiz nicht verhandelt respektive sicher nicht verwässert werden.