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preparatory:AB 281623

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-05-31

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Wir müssen uns vielleicht noch einmal darüber klarwerden, um was es geht: Es geht hier nicht um Geld, weder für die Gardisten noch für die Schweiz; dafür ist der Betrag zu klein. Wir haben also keine finanzielle Vorlage zu klären. Wir haben erst recht keine Religionsvorlage zu klären, auch wenn das offenbar in der Kommission entlang der Religionsgrenze ging. Wir haben hier keine Militärfrage zu klären, sondern wir haben uns hier an der Bundesverfassung zu orientieren.

Die Bundesverfassung sagt, dass grundsätzlich jeder Schweizer wehrpflichtig ist und entweder Dienst oder eine Ersatzabgabe zu leisten hat. Sie würden hier für Gardisten eine Ausnahme machen.

Jetzt schätzen auch der Bundesrat und ich persönlich die Arbeit der Gardisten ausserordentlich. Sie ist eine der besten Visitenkarten, die die Schweiz weltweit hat. Gerade weil es ein emotionales Thema ist, würde ich Ihnen doch sehr empfehlen, sich hier an der Verfassung und deren Grundsätzen zu orientieren und hier keine Ausnahme zu machen. Die Ausnahme würde sonst, wie das gesagt wurde, auch in anderen Bereichen dann in Betracht gezogen. Ich würde warnen, hier eine Ausnahme zu statuieren.

Und doch ist auch festzuhalten: Wer später nach diesen Gardejahren den Militärdienst leistet, erhält selbstverständlich die geleistete Ersatzabgabe zurück, genauso, wie das für Hunderttausende anderer Wehrmänner auch zutrifft, die Auslandurlaub haben, die den Militärdienst aus anderen Gründen verschieben müssen - was auch immer.

Trotz aller Wertschätzung für die Garde rechtfertigt es sich nicht, hier eine Ausnahme zu statuieren. Dass der Bundesrat der Garde durchaus mit der gebotenen Wertschätzung begegnet, zeigt auch, dass wir bereit sind, einen Beitrag für die Erneuerung der Kaserne zu leisten: Das ist unsere Wertschätzung für die Garde. Aber hier eine Ausnahme zu schaffen, gerade weil es emotional ist, würde ich Ihnen nicht empfehlen. Gerade in solchen Fragen sollte man sich auf die Grundsätze besinnen. Die Grundsätze sollen für alle gleich bleiben, und die Gleichberechtigung soll für alle gelten. Wir haben alle Schweizerbürgerinnen und -bürger gleich zu behandeln. Eine Ausnahme rechtfertigt sich hier nicht, gerade auch, weil die Rückerstattung der Ersatzabgabe später möglich ist.

Ich bitte Sie also, bei aller Wertschätzung für die Garde, hier diese Ausnahme nicht zu bewilligen und die Initiative weiter nicht zu unterstützen.

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