preparatory:AB 282
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-13
Wortprotokoll
Beim Ertrag der Umsatzabgabe ist bis heute kein Rückgang zu verzeichnen. Obwohl sich der Anteil der Londoner Börse im Handel mit Schweizer Aktien spürbar erhöht haben soll, wirft die Umsatzabgabe nach wie vor einen sehr hohen Ertrag ab. Es gibt daher keine gesicherten Grundlagen für die Annahme, die Umsatzabgabe vertreibe Geschäfte aus der Schweiz.
Am 19. März 1999 haben die eidgenössischen Räte den Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe verabschiedet. Seit dem Inkrafttreten dieses Bundesbeschlusses hat sich der von der Schweizer Börse aufgenommene Handel mit Eurobonds recht positiv entwickelt. Als so genannte "remote members" haben sich bis heute 13 ausländische Banken der Schweizer Börse angeschlossen. Die Schweizer Börse rechnet damit, dass sie im kommenden Jahr noch weitere "remote members" akquirieren kann.
Ebenfalls am 19. März 1999 haben die eidgenössischen Räte den Bundesrat beauftragt, eine Anschlusslösung an die dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe vorzubereiten, die mit einem möglichst geringen Einnahmenausfall die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes im Bereich des Umsatzstempels sicherstellt. Die entsprechende Änderung des Stempelsteuergesetzes hat nach dem Auftrag der eidgenössischen Räte so rasch als nötig zu erfolgen, und zwar mit dem Ziel, dass sie spätestens am 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt werden kann.
Im September habe ich die Schweizer Börse und die Schweizerische Bankiervereinigung gebeten, eine Darstellung der aktuellen Situation zu übermitteln und darin auch die Entwicklungstendenzen zu beschreiben. Der entsprechende Bericht ist Ende Oktober zugestellt worden. Über die Erfahrungen mit dem dringlichen Bundesbeschluss vom 19. März und über die Tendenzen bei der Kooperation der europäischen Börse hat in der vergangenen Woche ein Gespräch zwischen Vertretern der Verwaltung, der Schweizer Börse und der Bankiervereinigung stattgefunden. Diese Vorarbeiten sollen es ermöglichen, den Auftrag für eine neue, gemischte Arbeitsgruppe zu formulieren. Dabei dürfte die Suche nach punktuellen Entlastungen im Vordergrund stehen. Aus budgetären und aus haushaltspolitischen Gründen dürfte sich eine generelle Abschaffung der Umsatzabgabe nämlich kaum vertreten lassen, es sei denn, dass das Problem der Kompensation der Ausfälle gelöst werden könnte.