AB 282238
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-06-02
Wortprotokoll
Dieser Artikel ist in der Vorweihnachtszeit entstanden, sozusagen als historischer Kompromiss zwischen der SP und der SVP. Er wurde eigentlich für Tieflohnbezüger eingeführt und war auf den 31. März 2021 befristet. Sie haben seine Geltungsdauer dann in der Frühjahrssession bis zum 31. Juni 2021 verlängert. Jetzt steht eine erneute Verlängerung zur Diskussion. Gedacht war er eigentlich für die Wintersaison, für die tiefen Einkommen im Gastronomiebereich.
Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat zu folgen bzw. dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Es geht hier nicht um sehr viel Geld, aber Sie würden hier für tiefe Einkommen eine Ausnahme vom Gesetz machen. Es gibt aber auch andere tiefe Einkommen, die hiermit nicht erfasst werden, die schlechter fahren. Wir sollten nicht auf Dauer eine Ungerechtigkeit innerhalb der tiefen Einkommen schaffen, indem wir hier einige besser stellen als andere. Das ist eigentlich der Grund dafür, dass ich Sie bitte, bei der Mehrheit zu bleiben. Wenn Sie die Geltungsdauer des Artikels noch einmal verlängern, verlängern Sie auch diese Ungerechtigkeit nochmals, und das ist aus Sicht des Gesetzgebers eigentlich stossend.
Ich muss allerdings sagen, dass die nationalrätliche Kommission das Gleiche beantragt wie Ihre Kommissionsminderheit, ohne dass es dort einen Minderheitsantrag gibt. Es würde also auch hier noch eine Diskussion zwischen den beiden Räten geben.
Es ist nicht eine Frage des Geldes, sondern es ist eine Frage der Kohärenz der Gesetze. Über so lange Zeit eine Ausnahme zu beschliessen, ist eigentlich nicht mehr notwendig, weil der Zweck damals war, dass die Tieflohnbezüger die Wintersaison überbrücken können. Dieser Zweck ist mit der Wiedereröffnung der Restaurants nicht mehr gegeben. Der sachliche Grund, der damals zu dieser vorweihnachtlichen Einigung geführt hat, ist eigentlich nicht mehr gegeben.