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AB 282653

Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-03

Wortprotokoll

Bei Artikel 22b geht es um das Kernstück, die Pièce de Résistance dieser Initiative. Wie gesagt, die Abweichungskompetenz ermöglicht es dem Bundesrat, im Falle ausserordentlicher Umstände und zur Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes von den Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialexporte abzuweichen. Was aber bedeuten "ausserordentliche Umstände" oder "Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes"? Artikel 22b Absatz 1 Buchstaben a und b sind derart unklar und offen formuliert, dass es immer möglich wäre, einen Grund für die Aushebelung der Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte zu finden. Artikel 22a, der die Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte definiert, würde so Makulatur. Mit der Streichung von Artikel 22b wird dies verhindert.

Ich möchte gerne auf das Autobahn-Beispiel der Kollegen Jositsch und Salzmann zurückkommen. Es ist überhaupt kein Problem, mit 180 Stundenkilometer mit einem Notfallpatienten im Auto unterwegs zu sein. In Artikel 22a gibt es bereits eine Abweichungskompetenz, nämlich die Absätze 3 und 4. Diese sind aber ganz klar definiert.

Mit der Streichung von Artikel 22b ergäbe sich ein weiterer Vorteil: eine Kompetenzverschiebung in Sachen Kriegsmaterialexporte von der Exekutive auf die Legislative. Heute liegt die Kompetenz ja beim Bundesrat, der einerseits mit den wirtschaftlichen Interessen der Industrie und andererseits mit dem Druck der Bevölkerung konfrontiert ist, die in diesem Bereich äusserst sensibel reagiert. Die Verschiebung der Kompetenz in Sachen Kriegsmaterialexporte von der Exekutive auf die Legislative würde deshalb zu einer gewissen Entlastung von Bundesrat und Verwaltung führen, was begrüssenswert wäre. Zudem würden die Rolle unseres Parlamentes sowie unsere Verantwortung gestärkt, dies unter Wahrung der Normenhierarchie.

Die Sensibilität der Schweizer Bevölkerung in Bezug auf Waffenexporte zeigte sich übrigens bereits 2014, als mit der Motion 13.3662 der SiK-S, "Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie beseitigen", das Kriegsmaterialgesetz gelockert wurde. Diese Lockerung kam damals im Nationalrat mit Stichentscheid des Präsidenten zustande und löste einen Sturm der Entrüstung im ganzen Land aus. Humanitäre Bedenken seien höher zu gewichten als finanzielle Interessen. Dies gilt auch heute noch. Mit der Streichung von Artikel 22b würden wir zum Status quo von 2014 zurückkehren.

In der Schweiz verfügen wir zwar über rigide Gesetze. Dennoch besteht immer auch die Gefahr, dass Güter in Gebiete gelangen, in welche sie gemäss unseren Kriterien nicht hätten gelangen sollen. Selbstverständlich können Waffen defensiv genutzt werden, wie dies bei uns der Fall ist. Häufiger werden sie allerdings zu kriegerischen Zwecken eingesetzt. Mit einer Streichung von Artikel 22b würden wir das Risiko eliminieren, dass Schweizer Waffen in Ländern mit schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zum Einsatz kommen.

Si l'article 22b est biffé - et ici, je m'adresse particulièrement aux membres du comité d'initiative - j'attends que l'initiative soit retirée.

Der indirekte Gegenvorschlag wäre dennoch keine Eins-zu-eins-Umsetzung der Initiative. Die Initiative will nämlich auch Ersatzteillieferungen verbieten. Die bevorzugte Behandlung von Kriegsmaterial bliebe also weiterhin möglich. Diesen Vertrauensschutz will auch ich gewährleisten.

Sollte wirklich einmal ein absoluter Notfall eintreten, so hat der Bundesrat ja immer noch die Möglichkeit - wir haben es jetzt während der Pandemie gesehen -, auf das Notrecht zurückzugreifen. Da käme dann Artikel 184 Absatz 3 oder Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung zum Tragen. Ich verweise auf Artikel 185 Absatz 3: Der Bundesrat kann "Verordnungen und Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen. Solche Verordnungen sind zu befristen."

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen und Artikel 22b zu streichen. Tun wir das nicht und erhalten wir die Abweichungskompetenz des Bundesrates, so verbleiben wir genau bei der Situation, welche eben zur Initiative führte. Lehnen Sie im Sinne einer pragmatischen Lösung die Initiative ab, und unterstützen Sie den indirekten Gegenvorschlag ohne Artikel 22b.