preparatory:AB 282701
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-03
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, nicht auf diese Vorlage einzutreten, und zwar weil es wirklich um das Eingemachte geht. Es geht um Diskriminierungen und auch um Verstösse gegen übergeordnete Abkommen.
Die Vorlage verstösst gegen das Landverkehrsabkommen mit der Europäischen Union und schafft selbst in der Transportbranche im Inland klare Diskriminierungen zwischen den Kantonen in Bezug auf die gefahrenen Distanzen und die gefahrenen Strecken. Sie wird des Weiteren kontraproduktive Wirkungen entfalten. Daher ist nicht auf diese Vorlage einzutreten.
Ein im Auftrag des Bundesamtes für Strassen erstelltes Rechtsgutachten legt dar, dass diese Vorlage, die eine Sonderbehandlung der für den Alpenraum wichtigen Transporte vorsieht, nicht mit dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse - also dem berühmten Landverkehrsabkommen - [PAGE 1033] in Einklang steht. Das heisst also, wenn wir diese Diskriminierung jetzt hier beschliessen würden, würde das Landverkehrsabkommen geritzt. Da muss ich Ihnen in der heutigen Zeit dann schon die Frage stellen: Wollen wir diese zusätzliche Baustelle wirklich eröffnen? Ich stelle diese Frage nicht zuletzt im Wissen darum, dass diese Regulierung dann sogar für die einheimische Transportbranche, die sich auch dagegen wehrt, kontraproduktiv ist.
Es ist eine schlechte Idee! Es gibt dadurch eine klare Wettbewerbsverzerrung und unterschiedliche Bemessungsgrundlagen, eine klare Marktdiskriminierung. Diese Wettbewerbsverzerrung selbst im Inland ist einfach falsch.
Stossend ist zudem, dass ausgerechnet aus dem Kanton, aus dem die Initiative stammt, nämlich aus dem Kanton Tessin, dann gerade die Ausnahmeregelung kommt, dass für die Transporte für die Südschweiz und das Wallis - das Wallis ist als Kanton klar, die Südschweiz jedoch weniger klar definiert - die Umsetzungsfrist verlängert werden soll. Es ist also dann schon irgendwie schwierig zu begründen, dass jener Kanton, der diese Standesinitiative präsentiert hat, woraufhin wir hier diese Vorlage diskutieren, sich dann im Prinzip als Erstes in Bezug auf die Frist von der Umsetzung ausnehmen will!
Ich gebe an dieser Stelle auch noch zu Protokoll, dass Statistiken überdies zeigen, dass der ausländische Fahrzeugpark oft besser ausgerüstet ist als jener im Binnenverkehr. Das rührt daher, dass die Kilometerleistungen von ausländischen Camionneuren oftmals grösser sind und die Neuinvestition in den Fuhrpark in dem Sinn schneller geht. Wenn es schneller geht, sind auch die neusten Assistenzsysteme dort entsprechend weiter verbreitet als im Inland. Das heisst also, man bestraft mit dieser Vorlage die einheimischen Camionneure und nicht die ausländischen Transporteure und Camionneure. Es ist also ein doppelt kontraproduktiver Vorstoss.
Nachdem ich angesprochen habe, das Landverkehrsabkommen werde geritzt - stellen Sie sich vor, es gäbe irgendwelche reziproken Regulierungen von anderen Staaten! -, muss ich Ihnen auch sagen: Dann erlässt man rundherum auch für die Schweizer Transportbranche solche individuellen technischen Ausrüstungspflichten, was wiederum zulasten unserer Camionneure, unserer Branchen und der Kantone gehen würde. Es ist also ein doppelter Schuss in den eigenen Fuss, ich kann es nicht anders sagen. Man eröffnet eine Baustelle, indem man bereit ist, das Landverkehrsabkommen zu ritzen. Es ist einfach in mehrerlei Hinsicht eine sehr, sehr schlechte Idee.
Aus diesem Grund beantrage ich Ihnen, nicht auf diese unnötige Vorlage einzutreten.