preparatory:AB 283119
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-07
Wortprotokoll
Ich spreche nur zum Antrag meiner Minderheit I. Meine Minderheit I will etwas anderes als die Minderheit II oder die Minderheit III. Bei der Minderheit I geht es um das Konzept, das Konzept der Ersatzabgabe, so, wie das der Bundesrat eben auch vorgesehen hat respektive vorsieht.
Es geht um die 4-Prozent-Investitionspflicht und eben um eine Ersatzabgabe für die Anbieter von Filmen, wenn die Investitionspflicht nicht wahrgenommen werden kann oder man sie nicht wahrnehmen will. Diese allfällige Ersatzabgabe fliesst an das Bundesamt für Kultur. Diese Gelder werden dann zweckgebunden für die Filmförderung und die daraus anfallenden Aufgaben verwendet. Anfallende Ersatzabgaben können für die Unterstützung von Filmprojekten verwendet werden, die bereits in einem Ausschreibungsverfahren für förderwürdig befunden worden sind. Es besteht ja ganz klar eine Transparenz bei der Zuteilung der Gelder. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist aber nicht einmal davon auszugehen, dass es zu sehr vielen Ersatzabgaben kommt, weil diese Investitionspflicht eben genügend Anreiz schafft, in einheimische Filme zu investieren, sodass man schlussendlich von der Ersatzabgabe befreit ist.
Diese Erfahrung hat man übrigens auch beim RTVG gemacht, bei dem ebenfalls eine Investitionspflicht oder dann eine Ersatzabgabe vorgesehen war: Es gab praktisch keine Ersatzabgaben.
Mit diesem Mehrheitsantrag will man ja irgendwo auch den Bundesrat respektive das Bundesamt für Kultur entmachten. Ich wäre die Letzte, die unterstützen würde, dass man einfach sinnlos Gelder hätte, die dann irgendwo oder irgendetwas, vielleicht Filmen, oder sonst jemandem zugutekämen. Doch wie gesagt, es gibt voraussichtlich gar keine Ersatzabgaben, und wenn es solche gäbe, wäre ihre Verwendung mehr als sehr, sehr klar geregelt.
Wenn wir jetzt aber eine solche Nachzahlung einführen würden, wie das die Mehrheit will, dann müsste man auch eine Strafnorm haben. Mir ist einfach schleierhaft, wie man sonst an diese Nachzahlungen kommen soll. Normalerweise verjähren Strafen irgendwann. Diese Nachzahlung ist nicht [PAGE 481] nachzuvollziehen, man hätte damit einen bürokratischen Aufwand und schlussendlich dann doch nichts in der Tasche.
Ich bitte Sie also, die aktuelle Zweckverwendung der Ersatzabgabe, wie sie durch das BAK und den Bundesrat vorgesehen wurde, auch so zu belassen und dem Antrag meiner Minderheit I zuzustimmen.