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preparatory:AB 283718

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-06-09

Wortprotokoll

Materiell teilen wir die Stossrichtungen Ihrer Motionen. Sie benennen die offenen Punkte, die auch wir auf dem Radar haben und an denen wir arbeiten. Formell beantragen wir Ihnen nur die Annahme der einen Motion; die andere lehnen wir aus formellen Gründen ab.

Vielleicht kurz dazu, wo wir heute stehen: Im Härtefallprogramm wurden inzwischen etwa 30[NB]000 Härtefallgesuche abgehandelt. Es geht in den Kantonen immer noch weiter; es werden laufend neue Gesuche eingereicht. Die Kantone haben diesbezüglich auch verschiedene Staffeln eingeführt. Soweit wir es beurteilen können, läuft es mit den Kantonen gut, die Abrechnungen erfolgen. Es ist aber auch so, dass die Entscheide der Kantone rekursfähig sind. In den verschiedenen Kantonen laufen zurzeit relativ viele Rekurse gegen die Entscheide der Regierungen. Dies ergibt in den Kantonen jetzt auch eine gewisse Rechtssicherheit. Die Rekurse richten sich offenbar, soweit wir das beurteilen können, vor allem gegen eine vermutete Ungleichbehandlung. Das werden die Kantone abhandeln müssen.

Dies führt uns eigentlich dazu, dass wir an der bestehenden Verordnung nicht noch einmal etwas ändern möchten, denn hier hat sich eine Richtung abgezeichnet, die von den Kantonen getragen wird und die auch mit den Verbänden abgesprochen ist. In Einzelfällen können entsprechende Rekurse noch ein Gleichgewicht schaffen. Das ist der Grund, wieso wir an der Verordnung eigentlich nichts mehr ändern möchten.

Aber es gibt nun diese Härtefälle; sie werden auch in der Motion angesprochen. Zum Teil sind es kleinere Betriebe, die einen grösseren Ausfall hatten und noch in diesem Status verharren oder noch länger haben, bis sie wieder richtig Tritt fassen. Oder dann sind es ganz grosse Unternehmen, die einfach nicht in das bestehende Schema passen.

Wir haben uns in einer Arbeitsgruppe mit den Kantonen lange überlegt, wie wir das lösen können. Wir stellen ja jetzt fest, dass wir uns mit der Verordnung auch gewisse Grenzen geben, die dann nicht überschritten werden können, aber eigentlich überschritten werden müssten. Im Moment läuft die [PAGE 535] Vernehmlassung zur Verordnungsänderung; sie wird heute abgeschlossen. Wir werden die Ergebnisse am kommenden Freitag in einer Arbeitsgruppe mit den Kantonen noch einmal besprechen.

Die Stossrichtung, die wir jetzt sehen, ist die, dass wir den Kantonen die Hälfte der Bundesratsreserve, dieser einen Milliarde Franken für Spezialfälle, für Sonderfälle zur Verfügung stellen. Wir würden das relativ offen als Sonderfälle bezeichnen, bei denen dann auch die Maximalgrenze überschritten werden kann. Auch das betrifft eine Forderung der Motion, bei der es tatsächlich um grössere Beträge geht. Wir haben die Möglichkeit nicht, das direkt zu machen, wir haben keine gesetzliche Grundlage - also machen wir das über die Kantone. Wir haben von den Kantonen zahlreiche Rückmeldungen betreffend Fälle, die nicht in die Verordnung, nicht in das Schema passen, die aber nach einer Entschädigung rufen.

Wir sind aufgrund der bisherigen Erfahrung eigentlich der Meinung, dass die Kantone in der Lage sind, diese Härtefälle oder Sonderfälle oder was auch immer entsprechend abzugelten. Wir glauben, mit dieser Zuweisung von 500 Millionen Franken an die Kantone sozusagen zur freien Verfügung für Härtefälle und Sonderfälle eine Lösung zu haben, die es dann vor Ort ermöglicht, dem Problem entsprechend gerecht zu werden.

Eine Frage, die noch offen ist, ist die Zuteilung dieser 500 Millionen Franken an die Kantone. Wir haben zwei Varianten in der Vernehmlassung. Die eine richtet sich wie bisher nach dem Bruttoinlandprodukt und nach der Einwohnerzahl. Eine zweite Variante ist, dass wir auch noch die Logiernächte als Verteilkriterium nehmen. Diese wird in der Vernehmlassung wahrscheinlich bevorzugt. Damit könnte man den Kantonen, die grosse Ausfälle haben, etwas entgegenkommen.

Es ist aber so, und das ist auch unsere Feststellung: Wir haben nun einmal recht grosse Unterschiede, auch innerhalb der Kantone. Wir haben Kurorte oder Orte, die einen guten Sommer hatten und die im Winter ordentlich gefahren sind. Es gibt aber andere, die vor allem auf ausländische Gäste oder auf Konferenztourismus setzen; diese hatten einfach nichts und werden auch dieses Jahr noch nichts haben. Daher bleibt noch die Frage der Verteilung, die wir mit den Kantonen absprechen müssen. Wir wollen dort eine Lösung mit den Kantonen, weil diese schlussendlich dann auch im Lead sind.

Wie Herr Schmid ausgeführt hat, möchte der Bundesrat diesen Teil der Verordnung dann auf den 18. Juni in Kraft setzen und damit das Geld den Kantonen zukommen lassen. Dann können wir Ende Jahr noch einmal Bilanz ziehen und schauen, ob das geklappt hat oder nicht. Schlimmstenfalls verbleiben dann immer noch 500 Millionen Franken in der Bundesratsreserve, sollte sich ergeben, dass zusätzliche Probleme auftauchen oder dass die Mittel nicht genügen. Grundsätzlich sind wir aber zuversichtlich, dass wir den Kantonen mit diesen 500 Millionen Franken die Mittel zur Verfügung stellen, um Härtefälle lösen zu können.

Damit wird Ihren beiden Motionen eigentlich sinngemäss entsprochen, und zwar auf pragmatische Art und Weise, ohne dass wir uns in neue Details verstricken, die dann doch nicht funktionieren, weil die Kantone und Branchen unterschiedlich sind. Damit sollten wir das Ganze handhaben können.

In der Gastrobranche - das werden auch Sie feststellen; Sie werden, denke ich, weiter mit Bürgerbriefen und Kontakten bedient - besteht nach wie vor eine gewisse Unzufriedenheit, weil man das Gefühl hat, man müsste höher entschädigt werden. Die Differenzen sind einfach relativ gross. Es gab Orte, die, wie gesagt, einen guten Sommer hatten und die im Winter nicht schlecht gefahren sind. An anderen Orten dagegen ist der Ertragsausfall grösser. Das aber national, über die ganze Schweiz hinweg, zu regeln, ist einfach nicht möglich. Damit schaffen wir neue Schnittstellen, und entlang dieser Schnittstellen gibt es die vermuteten Ungerechtigkeiten. Dank der Rekurse, der Rechtsprechung in den Kantonen und der Möglichkeit, den Kantonen Mittel zur Verfügung zu stellen, sollten wir das Problem aber weitgehend lösen können.

Was wir auch gesagt haben, und ich habe es vorhin gesagt: Auch wenn wir die Covid-19-Spezialfälle Ende dieses Jahres abschliessen, gehen wir durchaus davon aus, dass wir für das nächste Jahr noch Begleitmassnahmen prüfen müssen. Wir werden das bis Ende des dritten Quartals intern einmal machen. Das betrifft insbesondere die Eventbranche und möglicherweise auch die Kulturbranche, die Sie vorhin angesprochen haben. Vor allem aber betrifft es die städtische Hotellerie, die Gastronomie und den Konferenztourismus, die noch nicht in die Gänge kommen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir dann für nächstes Jahr im Rahmen der geltenden Gesetzesbestimmungen noch Begleitprogramme spezifisch für diese Branchen machen müssen.

Wir möchten das aber noch einmal beurteilen, wenn die Sommersaison abgeschlossen ist und wir beurteilen können, wie der internationale Reiseverkehr wieder in die Gänge kommt. Es muss nicht das Ende der Fahnenstange sein. Aber wenn es noch spezifische Massnahmen brauchen würde, dann genügt die ordentliche Gesetzgebung. Dann könnten wir das nächstes Jahr zusammen mit den Kantonen machen.

Das wären meine Bemerkungen zu diesen Motionen. Wenn Sie beide annehmen, dann würden wir eine davon relativ rasch wieder zur Abschreibung beantragen, wenn wir die Verordnung geändert haben. Es schadet, unter uns gesagt, aber auch nicht, wenn Sie die Situation bei den Härtefällen weiterhin beobachten. Denn die Situation ist ausserordentlich, und ein Stück weit sitzen wir in Bern nun einmal im Glashaus. Wir haben diese direkten Kontakte nicht. Wir versuchen zwar wirklich, das Beste zu machen, aber um Rückmeldungen sind wir wahrscheinlich auch in Zukunft dankbar, damit wir hier weiterhin eine mittlere Unzufriedenheit erreichen. Das ist wahrscheinlich das, was wir erreichen können.

[VS]