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preparatory:AB 285063

Gredig Corina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-06-15

Wortprotokoll

Die Einigungskonferenz der beiden Staatspolitischen Kommissionen hat letzte Woche zur letzten Differenz beim indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung" getagt. Die Kernpunkte des ursprünglich vom Ständerat auf den Weg geschickten indirekten Gegenvorschlages wurden bereits zuvor geklärt. Es ging bei diesem letzten offenen Punkt nur noch um die Frage, ob auch für die Mitglieder des Ständerates Offenlegungspflichten gelten sollen. Der Ständerat hatte in einer vorherigen Runde einen entsprechenden Antrag seiner vorberatenden Kommission mit 25 zu 19 Stimmen abgelehnt; dies primär darum, da es sich bei den Ständeratswahlen um kantonale Wahlen handle. Es waren auch verfassungsrechtliche Bedenken geäussert worden.

Der Nationalrat hat die Überlegungen der ständerätlichen Kommission in Bezug auf den Zeitpunkt der Offenlegungspflicht aufgenommen. Die Offenlegungspflicht soll erst dann zum Tragen kommen, wenn eine Person tatsächlich gewählt wurde und das Amt auch antritt; dann bildet sie Teil eines Bundesorgans, dann gilt das Bundesrecht. Diese Regelung ist somit mit der Bundesverfassung vereinbar. Die Offenlegungsbestimmungen kommen nur für gewählte Mitglieder des Ständerates zum Tragen. Es gibt im Übrigen auch andere im Parlamentsgesetz geregelte Offenlegungspflichten, die ab der Wahl für die Mitglieder beider Kammern gelten.

Die Einigungskonferenz hat sich mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen für diese Version entschieden. In der Gesamtabstimmung hat die Einigungskonferenz mit 21 zu 3 Stimmen beschlossen, den Räten zu beantragen, die Version der Einigungskonferenz anzunehmen. Der Ständerat hat sich bereits am letzten Donnerstag über dieses Geschäft gebeugt. Er hat mit 31 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.

Wir laden Sie ein, dem Antrag der Einigungskonferenz zu folgen und damit den indirekten Gegenvorschlag in die Schlussabstimmung zu schicken, womit wir für die Schweizer Stimmbevölkerung erstmals Transparenz bezüglich der Abstimmungs- und Wahlkampagnen schaffen.

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