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preparatory:AB 285891

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2021-06-17

Wortprotokoll

Vielen Dank für die Möglichkeit, in einer ausserordentlichen Session über die besondere Lage zu sprechen. Herr Chiesa, Sie haben einen Teil von Artikel 6 des Epidemiengesetzes erwähnt. Das stimmt. Wir haben nochmals nachgeschaut, wie dieser Artikel 6 zustande gekommen ist. Wir haben sämtliche Materialien des Parlamentes nochmals gelesen, um sicher zu sein, was im Moment, als die gesetzliche Grundlage in Artikel 6 geschaffen wurde, der Wille des Parlamentes war. Wir wollten sicher sein, wie dieser Artikel zu interpretieren ist. Es geht aus den Materialien sehr klar hervor, dass nicht nur Artikel 6 Absatz 1 Litera[NB]a, sondern auch Litera b zu berücksichtigen ist.

Das ändert, das muss ich Ihnen sagen, an unserem Dreiphasenmodell und an unserer Ausstiegsstrategie nichts. Es ist faktisch nicht möglich, die besondere Lage aufzuheben. Was man hingegen aufheben kann, ist der Gebrauch der besonderen Lage. Diesen kann man aufheben. Ich glaube, so ist die Motion gemeint. Im Text der Motion haben wir juristisch gesehen einige Schwierigkeiten. Aber hier können wir das, glaube ich, so interpretieren. Wir können von dem, was die Motion will, schlicht gar nichts tun, ohne eine Änderung des Epidemiengesetzes vorzunehmen. Eine solche Änderung kommt sehr wahrscheinlich bald einmal, aber nicht früh genug, um in dieser Situation davon Gebrauch machen zu können. Das heisst, dass sich am Ende die Frage stellt, ob von der Covid-19-Verordnung besondere Lage noch Gebrauch gemacht werden kann.

Es ist im Dreiphasenmodell klar festgehalten, Herr Reichmuth hat das vorhin auch erwähnt, dass im Moment, in dem die Phase 3 beginnt, eine Aufhebung dieser Möglichkeiten erfolgt. Dieser Moment kommt bald. Gemäss unseren heutigen Schätzungen zur Impfbereitschaft der Bevölkerung kommt [PAGE 731] dieser Moment zwischen dem 10. und 15. August. Dann wird eine vollständige Impfung der impfwilligen Bevölkerung erreicht sein. Es kann sich natürlich noch um drei Tage vor- oder rückwärts verschieben. Die Impfbereitschaft entwickelt sich ja noch. Im Moment ist es einfach so geplant. Das heisst, anders gesagt, dass bis jetzt bei Weitem nicht alle Impfwilligen eine erste Impfung erhalten haben. Das sollte in der ersten Julihälfte der Fall sein. Das bedeutet, die vollständige Impfung wird Anfang August erreicht sein.

Das wird gemacht, unabhängig davon, was jetzt entschieden wird. Ich wollte das noch gesagt haben, weil Artikel 6 Absatz 1 Litera b einfach nach wie vor gilt. Das heisst, dass eine besondere Situation besteht, die unser Land auch noch für eine ziemlich lange Zeit betrifft. Es existiert eine Pandemie, die in anderen Ländern, mit denen wir sehr viele Kontakte haben, bei Weitem noch nicht zu Ende ist. Die Pandemie besteht, aber das ist nicht die Frage. Die Frage ist: Machen wir im Bundesrat am Anfang der Phase 3 von dieser Möglichkeit Gebrauch, ja oder nein? Die Antwort ist dann nein.

Letztendlich hat das, glaube ich, damit zu tun, wie wir gearbeitet haben. Die Motion verlangt klar eine sofortige Aufhebung der besonderen Lage. Aber da der Nationalrat die Motion nicht weiterverfolgt hat, wird das nicht so rasch kommen. Im Moment wäre die Motion nicht im Einklang mit dem Dreiphasenmodell, weil wir zwar vorsehen, die besondere Lage aufzuheben, das aber erst Anfang August und nicht jetzt und heute, da noch nicht alle vollständig geimpft sind.

Voilà, das ist die Situation. Ich werde nicht alles wiederholen, was ich vorhin über die Situation, die wir jetzt haben, gesagt habe. Aber wir haben eine sehr gute Perspektive, mit dem Ausstieg zu reüssieren. Dieser muss ordentlich und ohne Chaos passieren. Ein ordentlicher Ausstieg, der so schnell wie möglich erfolgt, ist das Beste, was wir uns für unser Land wünschen können. Das ist eine sehr gute Sache, weil wir im Moment aus dieser Pandemie herauskommen können. Wir sind in einer besseren Situation als andere Länder, wir haben zum Beispiel einen sehr viel kleineren Wirtschaftseinbruch. Sie müssen schon sehen, dass das eindrücklich ist. Das zeigt, dass sich diese Ordnung, die wir bis zum Ausstieg gewährleisten konnten, bewährt hat.

Aus dieser Argumentation heraus bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen.

[VS]