preparatory:AB 28590
Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-09
Wortprotokoll
Die Minderheit I (Garbani) will das deutsche Modell übernehmen. Somit wäre es nicht mehr nötig, nach dem schriftlichen Gesuch eine ergänzende Anhörung durchzuführen. Ich muss Ihnen sagen: Wir sind der Meinung, dass die einzige Möglichkeit herauszufinden, ob der Gesuchsteller den Anforderungen entspricht und zugelassen werden soll oder nicht, schlicht und einfach die Anhörung ist. Das haben jetzt die Erfahrungen gezeigt. Das schriftliche Gesuch ist keine taugliche Grundlage dafür, weil man nicht weiss, wer das schriftliche Gesuch letztlich geschrieben hat. Die Gesuche gleichen sich immer mehr: Der Inhalt wird immer dürftiger. In Deutschland gibt es sogar Bücher, denen man entnehmen kann, wie man ein solches Gesuch schreiben soll. Sie können zwischen den verschiedensten Varianten auswählen - das wollen wir nicht! Dass gewisse Gruppierungen ohne Anhörung zugelassen werden, bedeutet keine Rechtsungleichheit, Frau Garbani. Es liegt eine andere Ausgangslage vor, wenn klar ist, dass eine Gemeinschaft für sich und ihre Mitglieder den Militärdienst ablehnt, wie das z. B. die Zeugen Jehovas tun.
Zum Antrag Ménétrey-Savary: Bei der Annahme Ihres Antrages würde die Klarheit und die Transparenz fehlen, die mit Artikel 18b eingeführt werden soll. Dies wiederum ist einer der Gründe, weshalb wir überhaupt eine technische Revision machen. Diese Bestimmung gibt der Kommission neu klare Aufträge, wogegen Ihre Fassung keine neuen Elemente bringt. Deshalb bitte ich Sie, auch diesen Antrag abzulehnen.