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preparatory:AB 287052

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-15

Wortprotokoll

Ich möchte noch ganz kurz zwei Punkte entgegnen. Zum einen: Unser System ist darauf vorbereitet, dass sich der Täter, den Sie beschrieben haben, Herr Engler, nicht abhalten lässt. Denn dann kommt er gemäss Ihrer Prognose ja wieder, und beim zweiten Mal ist dann klar, dass die Strafe unbedingt ausgesprochen wird. Zum andern kann man auch im bisherigen System von Anfang an eine Freiheitsstrafe aussprechen. Auch wenn der Richter die Wahl hat, kann er die Freiheitsstrafe aussprechen, wenn er die gleiche Einsicht hat wie Sie, Herr Engler.

Jetzt noch ein Punkt, und zwar der letzte: In einem Punkt ist Ihr Minderheitsantrag sogar viel milder gegenüber diesem Ersttäter, weil er besagt, dass es in "leichten" Fällen eine Geldstrafe sein muss. In leichten Fällen ist die Strafe Geldstrafe, da kann der Richter nicht einmal wählen und eine Freiheitsstrafe geben. Im System der Mehrheit kann der Richter dem Wiederholungstäter auch in leichten Fällen sagen, er erhalte eine Freiheitsstrafe. Da gibt es doch eine Inkonsequenz beim Minderheitsantrag. Vielleicht findet man sich dann in einer späteren Runde noch besser.

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