AB 28762
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Bei diesem Artikel, zu dem es einen Antrag einer starken Minderheit gibt - ich betone das, wenn es auch eine Minderheit ist -, geht es um die wichtige Frage eines Zusatzmoduls in der Grundversicherung, nämlich um die Hotellerieversicherung. Sicher ist unbestritten, dass es sinnvoll sein kann, den Komfort eines Einzelzimmers beantragen oder beanspruchen zu können. Aber wir sind sehr klar der Meinung, dass dieses nicht in die Grundversicherung gehört, die ja solidarisch für alle finanziert ist, sondern der Zusatzversicherung vorbehalten sein muss.
Es bleibt zu erinnern, dass in der Grundversicherung auch dann ein Einzelzimmer bezahlt wird, wenn es medizinisch indiziert ist, wenn also medizinische, soziale Gründe dafür [PAGE 2056] sprechen, dass in einem schweren Fall ein Einzelzimmer sinnvoll ist. Wenn es aber ein Komfortwunsch ist, dann soll dieser separat finanziert werden können.
Die Mehrheit sieht vor, diese Hotellerieversicherung in der Grundversicherung einzuführen. Wohin würde das führen? Das würde dazu führen, dass wir eine extreme Risikoselektion hätten. Denn diejenigen Menschen würden diese Hotellerieversicherung wählen, die entweder schon krank wären oder das Gefühl hätten, beispielsweise demnächst eine elektive Operation über sich ergehen lassen zu müssen. Das würde dazu führen, dass diese Versicherungsart hohe Risiken hätte, dass damit sehr hohe Prämien zustande kämen und sie letztlich gar nicht genutzt würde, weil hohe Prämien bezahlt werden müssten.
Es ist also aus unserer Sicht sehr klar, dass man diesen Bereich der Zusatzversicherung zuhalten muss. Wir bitten Sie, diesem systemfremden Antrag der Mehrheit klar entgegenzutreten und die Minderheit zu unterstützen, die nicht darauf verzichten will - ich betone es noch einmal -, dass Komfort separat möglich sein soll, aber diese Zusatzelemente ganz klar der Zusatzversicherung vorbehalten will.
Bleiben Sie also bei der Minderheit, und lehnen Sie ein systemfremdes Wahlmodul in der Grundversicherung ab.