preparatory:AB 287981
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-09-21
Wortprotokoll
Es sind eigentlich drei substanzielle Steuerprobleme, die wir seit Jahren oder Jahrzehnten immer wieder auf dem Tisch haben. Das eine ist die Ehepaarbesteuerung, hierzu sind ein weiterer Bericht und eine Auslegeordnung an Sie unterwegs mit der Möglichkeit, eine Lösung zu finden. Das zweite - es wird heute noch behandelt - ist die Frage des Einheitssteuersatzes bei der Mehrwertsteuer, wo wir bisher keine Lösung fanden. Das dritte Problem ist diese Eigenmietwertbesteuerung.
Es gab ja schon zahlreiche Versuche, Dutzende von Vorstössen im Parlament, und es gab zweimal eine Volksabstimmung, bei der der Eigenmietwert zur Debatte stand. Das waren das Steuerpaket 2001 und die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter". Beide Vorlagen sind beim Volk gescheitert, eigentlich immer mit der Begründung, dass das Fuder überladen sei. Das müssten wir wohl auch im Auge behalten, wenn wir jetzt eine neue Vorlage beraten.
Der Bundesrat hat sich gegenüber einer Änderung der Wohneigentumsbesteuerung immer offen gezeigt, hat aber immer betont, dass eine solche ausgewogen, in sich konsistent und finanziell verkraftbar sein sollte. Der Bundesrat hat dann aber in Anbetracht der zahlreichen abgelehnten Vorstösse gefunden, er überlasse das einmal dem Parlament. Das hat dazu geführt, dass jetzt diese Vorlage durch Sie erarbeitet wurde. Sie haben vier Jahre gebraucht, um eine Vorlage zu erarbeiten. Das zeigt die Komplexität dieser Vorlage.
Diese Vorlage, darauf möchte ich eingangs doch hinweisen, wird von den Finanzdirektoren abgelehnt. Wir haben also nach wie vor eine recht komplexe Ausgangslage für die Beratung dieser Vorlage.
Der Bundesrat hat dazu Stellung genommen und sieht grundsätzlich im jetzigen System durchaus substanzielle Mängel, die eigentlich beseitigt werden sollen. Die Frage ist, wie wir sie beseitigen. Es gibt aus Sicht des Bundesrates drei Stichworte für diese substanziellen Mängel.
Das erste ist der Anreiz für eine Verschuldung: Die Hypothekarverschuldung - das wurde mehrmals gesagt - ist bei den privaten Haushalten in der Schweiz im internationalen Vergleich ausserordentlich hoch und wird von internationalen Organisationen immer bemängelt. Die Verschuldung hat in den letzten Jahren noch einmal zugenommen. Die substanziellen Mängel dahinter sind, dass diese hohe Verschuldung wahrscheinlich wesentlich dazu beiträgt, dass die Immobilienpreise in der Schweiz stark gestiegen sind. Man kann sich das mit einer im Moment relativ tiefen Verzinsung leisten. Das führt wohl dazu, dass Liegenschaften teuer geworden sind und mit einem tieferen Einkommen kaum mehr zu erwerben sind. Das ist ein Mangel, der eigentlich korrigiert werden müsste, d. h. dieser Anreiz zu einer hohen Verschuldung.
Gleichzeitig besteht eine volkswirtschaftliche und finanzpolitische Gefahr. Sollte das Hypothekarzinsniveau einmal ansteigen - auch das wurde gesagt -, ist die Finanzstabilität durchaus infrage gestellt, sofern das sehr rasch passieren sollte. Weil in einer solchen Situation auch die Immobilienpreise nicht mehr gehalten werden können und sinken würden, besteht hier ein volkswirtschaftliches Problem, das tendenziell grösser wird. Das müssten wir eigentlich zu lösen versuchen, denn der Verschuldungsanreiz im bestehenden Bereich ist zu gross und führt zu diesen volkswirtschaftlichen Problemen, die durchaus die Finanzmarktstabilität der Schweiz infrage stellen könnten. Das ist einer der substanziellen Mängel, die behoben werden sollten.
Das zweite Stichwort ist die Komplexität. Unser System mit dem Eigenmietwert ist komplex. Es gibt hier einen gewissen Widerspruch; auch darauf wurde bereits hingewiesen. Es gibt Artikel 108 der Bundesverfassung zur Wohneigentumsförderung. In der Erhebung des Eigenmietwerts wird dem entgegengekommen. Der Eigenmietwert entspricht eigentlich nicht einem Marktwert, sondern er ist eine Schätzung, die unterschiedlich vorgenommen wird und auch immer wieder zu Diskussionen führt, weil man eigentlich beides will: Einerseits soll man den Eigenmietwert erheben, andererseits geht man nicht zu hoch, weil es aufgrund der Wohneigentumsförderung gewisse Einschränkungen gibt.
Die Abzüge, die dann vorgenommen werden können, sind ebenfalls komplex. Auch hier haben das Parlament und der Bundesrat immer wieder neue Abzüge zugelassen, Energiesparabzüge usw. Aber das System ist inzwischen komplex und eigentlich nicht transparent. Das müsste man auch zu korrigieren versuchen, weil ein Steuersystem transparent und nachvollziehbar sein sollte.
Ein drittes Stichwort ist der Frust der Rentnerinnen und Rentner. Er besteht natürlich, und er betrifft vor allem jene [PAGE 901] Rentnerinnen und Rentner, die ein Leben lang gespart haben, damit sie schuldenfrei dastehen. Es ist eigentlich die Altersvorsorge, die in diesen Häusern steckt, und diese muss man dann noch versteuern. Man kann durchaus darüber streiten, wie gerecht oder ungerecht das ist. Aber es besteht ein relativ grosser Frust.
Aus Sicht des Bundesrates sind das die wesentlichen Mängel. Nochmals: Diese Mängel sind volkswirtschaftlicher Art, sie sind finanzmarktrechtlicher Art, und sie sind aufgrund der Problematik mit den Rentnern auch gesellschaftlicher Art. Man sollte versuchen, sie zu beheben, weil es substanzielle Mängel sind.
Man hat immer wieder versucht, diese Mängel mit einem Systemwechsel zu beseitigen. Diese Versuche sind ganz offensichtlich gescheitert. Aufgrund der langen Eintretensdebatte und der Voten ist wohl anzunehmen, dass der Teufel auch diesmal im Detail steckt. Die beiden in der Volksabstimmung abgelehnten Vorlagen waren ein überladenes Fuder. Man müsste versuchen, das Problem in dieser Vorlage so zu lösen, dass man die substanziellen Mängel reduziert und gleichzeitig eine Vorlage konstruiert, die dann auch mehrheitsfähig ist.
Das Ganze ist ja nicht völlig losgelöst, sondern zusammen mit den verschiedenen Steuerreformen, die im Moment am Laufen sind, zu betrachten. Zur Erinnerung: Wir haben die Abschaffung der Emissionsabgabe - darüber gibt es möglicherweise im nächsten Februar eine Referendumsabstimmung -, und wir haben die Verrechnungssteuervorlage. Das sind zwei Vorlagen, mit denen wir ja eigentlich den Wirtschaftsstandort Schweiz stützen wollen. Weiter haben wir die Industriezölle, die abgeschafft werden sollen, was ebenfalls zu Steuerausfällen führt. Dann haben wir noch die OECD-Steuerreform, die für den Standort Schweiz auch hohe Priorität hat. So gesehen ist die Abschaffung des Eigenmietwerts im Gesamturteil aktuell kein prioritäres Problem. Die substanziellen Mängel bestehen aber, wie ich es ausgeführt habe, natürlich.
Die Ausfälle, und das wurde vom Kommissionssprecher auch noch gesagt, kann man nur schwer beziffern. Im Moment gibt es Ausfälle, und wenn der Zinsfuss wieder irgendwo bei 2, 3 Prozent ist, dann gibt es Mehreinnahmen. Es ist also ausserordentlich schwierig zu bemessen, welches die entsprechenden direkten Auswirkungen sind.
Der Bundesrat hat zur Vorlage Stellung genommen. Ich werde dann in der Detailberatung noch einmal darauf zurückkommen. Wir sind der Meinung, dass, wenn schon ein Systemwechsel ins Auge gefasst werden soll, er generell anvisiert werden sollte, auch für Zweitwohnungen, damit hier entsprechende Klarheit entsteht. Ich sehe natürlich die Vorteile Ihrer Lösung, aber auch die Nachteile, wenn Sie nur das selbstbewohnte Wohneigentum - ohne Zweitwohnungen - in das System einbeziehen. Die Steuerausfälle wären im Moment etwas kleiner, aber es ergäbe sich dann auch die Möglichkeit, zwischen den zwei Wohnliegenschaften hin und her zu pendeln, man könnte den Unterhalt optimieren usw. Es würde also wieder entsprechende Probleme schaffen. Es ist unser Anliegen, dass man, wenn schon, auch selbstgenutzte Zweitliegenschaften vom Eigenmietwert befreit. Bezüglich der Schuldzinsen sind wir der Meinung, dass der Antrag der Kommissionsminderheit, einen Abzug zuzulassen, ein gangbarer Weg wäre. Das sind die wichtigsten Differenzen, die wir dann in der Detailberatung haben.
Insgesamt ist der Bundesrat für Eintreten, weil er der Meinung ist, dass die bestehenden Mängel beseitigt werden sollten. Insbesondere in Bezug auf die hohe Verschuldung sind das volkswirtschaftliche Risiko und das Risiko einer Gefährdung der Finanzmarktstabilität nicht zu unterschätzen. Wir leben in einer Zeit, in der sich die Voraussetzungen sehr schnell ändern können. Ein Systemwechsel kann dem Abhilfe schaffen. Die Fragen der hohen Komplexität und des Rentnerfrustes - ein gesellschaftliches Problem - sollten wir eigentlich nicht auf Dauer anstehen lassen.
Das sind die Gründe, weshalb der Bundesrat das Eintreten unterstützt und bereit ist, im Rahmen der Detailberatung mitzuarbeiten, damit wir hoffentlich dieses Mal zu einer Lösung kommen, die irgendwie so in der Mitte liegt, dass Mängel beseitigt werden können, ohne dass neue Nachteile entstehen.
In dem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.