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AB 28800

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Zwei Antworten:

1. Wir wollen das klar nicht. Wir haben sowohl während den Kommissionsarbeiten als auch an anderen Stellen klar ausgeführt, dass die Kantone solche Versorgungskriterien gemeinsam aufführen müssen. Der Minderheitsantrag Widrig wurde nach dem Ständerat modifiziert. Die eine Modifikation betrifft genau diesen Punkt, indem jetzt, im Gegensatz zum Ständerat, von einem überkantonalen Angebot gesprochen wird. Wir wollen also eine überregionale Lösung für dieses Problem, aber primär auf kantonaler Ebene, sonst können wir den Föderalismus im Gesundheitswesen schon heute für bankrott erklären und die Sache begraben. Wir glauben, dass der Föderalismus hier eine Chance haben sollte, aber überkantonal koordiniert und überregional definiert. Ich denke, das ist der wichtigste Teil der Antwort.

2. Die Anreizveränderung, die mit dieser Vertragsfreiheit möglich ist, wird - so hoffen wir - dazu führen, dass kooperierende Ärztenetzwerke mit den Versicherern Leistungsverträge aushandeln, Leistungskriterien definieren. Weiter hoffen wir, dass eine Wahlfreiheit vorhanden ist, selbstverständlich in einem gegebenen bundesrechtlichen Rahmen und selbstverständlich verbunden mit dem Obligatorium in der Grundversicherung - das ist beides unbestritten -, damit dadurch endlich die erwünschte Dynamik, die wir brauchen, in das System kommt.

Ich möchte hier auch gleich beifügen, dass der Einzelantrag Beck genau in diese Richtung geht; vielleicht ist er nur etwas starr definiert, da 90 Prozent der Leistungserbringer in diesen Verträgen eingebunden sein müssten. Vielleicht sollte man heute noch nicht so genau festlegen, ob das wirklich 90 Prozent sein müssen. Aber grundsätzlich gehen der Antrag Beck und auch der Antrag Dunant in die richtige Richtung. Wir wollen diese Anreizrevolution heute. Sie wird künftig ganz sicher zu einer Kostenberuhigung im Gesundheitswesen beitragen; davon bin ich überzeugt.