Lexipedia

preparatory:AB 288094

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-21

Wortprotokoll

Ich fasse die drei Kommissionsreferate zu einem zusammen und verspreche Ihnen, dass diese Debatte kürzer sein wird als die eben beendete.

Sie haben hier zwei Standesinitiativen und eine Motion vor sich. Die Initiativen wie auch die Motion verlangen, dass der Einkaufstourismus bekämpft wird. Während die beiden Initiativen die gesetzlichen Grundlagen dahingehend ändern wollen, dass bei sämtlichen privaten Wareneinfuhren die Schweizer Mehrwertsteuer zu entrichten ist, sofern die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert wurde, beauftragt die Motion den Bundesrat, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die unter Berücksichtigung der neuen technischen Möglichkeiten, wir denken da insbesondere an Quickzoll, unilateral die Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs verbessert, namentlich, indem die Wertfreigrenze gesenkt und/oder die Wertfreigrenze an die jeweilige Bagatellgrenze des Herkunftslandes angepasst würde.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 4 Stimmen, also relativ knapp, bei 3 Enthaltungen, den beiden Initiativen keine Folge zu geben. Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion 19.3975 abzulehnen.

Die Motivation der Kommission ist im Wesentlichen die folgende: Die Kommission teilt die Sorge, dass der grassierende Einkaufstourismus, dessen Umfang inzwischen auf über 10 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt wird, einen Verlust von Arbeitsplätzen sowie Einkommenseinbussen im Schweizer Detailhandel bewirken kann. Die Kommission bezweifelt aber, dass die gewünschte Wirkung mit den drei Vorstössen erzielt wird. Hauptgrund für den Einkaufstourismus ist nach Auffassung der Kommission nicht die steuerliche Behandlung, sondern es sind die erheblichen Preisunterschiede zwischen schweizerischer und ausländischer Ware. Zudem befürchtet die Kommission bei allen drei Vorstössen grosse praktische Probleme, wenn sie umgesetzt würden. So ist es beispielsweise sehr schwer zu beweisen, dass man die Mehrwertsteuer nicht zurückerstattet erhalten hat oder die Rückerstattung nicht beantragt hat oder nicht beantragen wird.

Die Senkung der Wertfreigrenze wäre zwar möglich, würde aber zu höheren Kosten bei den Zollkontrollen führen. Zudem sind natürlich auch negative Konsequenzen auf Konsumentenseite nicht zu bestreiten, indem dies zu höheren Kosten führen kann. Oder es führt umgekehrt dazu, dass noch weniger Ware als heute deklariert wird.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission, den beiden Initiativen keine Folge zu geben und die Motion abzulehnen.