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preparatory:AB 288428

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-09-22

Wortprotokoll

Wie Sie schon mehrmals gehört haben, beantragt Ihnen der Bundesrat mit diesem Nachtrag IIa insgesamt Ausgaben von 411 Millionen Franken. 164 Millionen davon betreffen die Corona-Krise. Ich verzichte darauf, Ihnen die Zahlen noch einmal zu wiederholen; Sie haben sie gehört, und sie sind im Grundsatz auch nicht bestritten.

Gestatten Sie mir, sozusagen als Zwischenfazit, ein grobes Bild davon zu zeichnen, wo wir jetzt in Bezug auf die Rechnung dieses Jahres und in Bezug auf die zusätzlichen Ausgaben und die zusätzliche Verschuldung im Zusammenhang mit Corona stehen. Wir werden dieses Jahr, wie wir das heute beurteilen, im ordentlichen Haushalt ein strukturelles Defizit von etwa 500 Millionen Franken aufweisen, also trotz des K-Faktors erstmals seit Jahren wieder rote Zahlen im Umfang von 500 Millionen schreiben. Das ist in Anbetracht der besonderen Situation verkraftbar. Es wird dann auf das Ausgleichskonto gebucht, auf das in den vergangenen Jahren in der Regel die Überschüsse verbucht werden konnten. Das ist das aktuelle ordentliche Jahresergebnis, das wir für 2021 erwarten. Es gibt aber nach wie vor recht viele Unsicherheiten, weil die Corona-Krise auch im finanziellen Bereich Unsicherheiten ausgelöst hat. Wir sind bei den Einnahmen etwas verunsichert; das werden wir dann in den nächsten Wochen aber noch etwas zuverlässiger beurteilen können. So viel dazu.

In Bezug auf die besonderen Kredite, die Sie betreffend Corona bewilligt haben - für den Erwerbsersatz, die Kurzarbeitsentschädigung und die Härtefälle -, gehen wir heute aufgrund der Hochrechnung davon aus, dass wir die gesprochenen Kredite um etwa 5 Milliarden Franken unterschreiten werden. Das ist ein gutes Ergebnis. Worauf ist es zurückzuführen? Wir beantragten Ihnen diese Kredite immer relativ grosszügig, weil wir davon ausgingen, dass wir in der Wirtschaft, bei den Arbeitsplätzen und für die Bürgerinnen und Bürger Sicherheit schaffen müssen, um zu signalisieren: Der Staat ist bereit, die schlimmsten Auswirkungen dieser Corona-Krise aufzufangen.

Bei der Beanspruchung der Kredite stellen wir nun fest, dass sie eben nicht vollständig beansprucht wurden. Das ist eine Entwicklung, die wir beim Gewerbe feststellen, weil viele KMU und Industrieunternehmen auf die Unterstützung verzichtet und gesagt haben: Nein, wir lösen das selbst. Das hat zu einer tieferen Beanspruchung geführt. Das heisst auch, dass der Gedanke der finanziellen Disziplin bei[NB]den[NB]Unternehmen und der Bevölkerung durchaus vorhanden ist. Wir brauchen also nicht alles, was wir gesprochen haben.

Ich glaube, das muss auch in den nächsten Jahren die grosse Linie sein. Wir werden in diesen zwei Jahren, 2020 und 2021, trotz allem zusätzliche Schulden von etwa 25 Milliarden Franken haben, die wir aufgrund der Schuldenbremse abzubauen haben. Es braucht eine ausserordentlich hohe Finanzdisziplin in den nächsten Jahren, damit wir diese Situation bereinigen und die nächsten Jahre ohne Steuererhöhungen - das ist das klare Ziel des Bundesrates - bewältigen können.

In den nächsten Jahren werden viele zusätzliche Aufgaben an uns herangetragen oder liegen bereits auf dem Tisch. Stichworte dazu sind Demografie, Altersvorsorge usw. Wir sind jetzt dank hoher Disziplin einigermassen gut durch diese Krise gekommen, sodass Kredite nicht beansprucht werden mussten - und das ist auch für die nächsten Jahre das Stichwort. Die Fragen, wie wir mit den Schulden umgehen, werden Sie dann nächstes Jahr behandeln können; die entsprechende Vernehmlassung zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes läuft. Dann werden auch Fragen, wie sie Herr Fischer bezüglich des Nationalbankgeldes aufgeworfen hat, beantwortet werden können.

Es gibt verschiedene Modelle. Der Bundesrat tendiert klar dazu, zu einem robusten Finanzhaushalt zurückzufinden und die Schulden zu reduzieren, um sie wieder auf ein mit der Vorkrisensituation vergleichbares Niveau zu bringen. Sie entscheiden dann. Aber der Bundesrat sieht eine gewisse Gefahr, wenn diese Nationalbankgelder sozusagen in den normalen Konsum fliessen sollten. Denn wir haben eine ausserordentliche Situation, auch bei der Nationalbank. Wir müssen davon ausgehen, dass diese Erträge nicht immer im gleichen Ausmass fliessen werden, und wenn sie jetzt in die ordentlichen Aufgaben integriert werden, dann haben wir später möglicherweise grosse Sparprogramme zu bewältigen, wenn sie wegfallen - mehr dazu dann einmal später. Verschiedene Voten haben ja auch angedeutet, dass wir in den nächsten Jahren noch grosse Probleme zu lösen haben. Diese Nachtragskredite sind im Vergleich mit den zu lösenden Problemen relativ bescheiden.

Gestatten Sie mir noch ein Wort zu den Minderheitsanträgen auf Kompensation. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen ja immer, wie das Herr Schwander ausgeführt hat, zu kompensieren. Hier bringt das aber nichts. Wir können es technisch locker kompensieren, denn wir werden im EDI einige hundert Millionen Franken an Kreditresten haben. Das ist der Erwerbsersatz, der nicht beansprucht wird. Aber Sie vermindern damit die Transparenz. Hier, bei dieser Kompensation, geht es nicht um Sparanträge, sondern wir möchten Ende Jahr eigentlich klar ausweisen, was es gekostet hat, wo Kreditreste bestehen und was es weiter braucht.

Ich empfehle Ihnen wirklich, diese Kompensationsanträge abzulehnen, weil sie keinerlei Spareffekt haben, überhaupt nicht; sie vermindern vielmehr die Transparenz. Die zusätzlichen Kredite, die kompensiert werden sollen, betreffen ja [PAGE 1805] insbesondere Temporärausgaben, die im Bundesamt für Gesundheit notwendig sind, um die Krise zu bewältigen. Wenn Sie das so belassen, dann können Sie auch jederzeit überwachen, ob diese Temporärausgaben wieder abgebaut werden. Wenn Sie das aber kompensieren und irgendwo verschwinden lassen, dann ist die Kontrolle für Sie viel schwieriger. Diese Kompensation ist also für einmal kein Sparantrag, sondern sie verhindert die Transparenz. Ich glaube, wir sollten alles, was in dieser Krise ausserordentlich passiert ist, auch ausserordentlich ausweisen. Wir sollten ausserordentlich Buch darüber führen, damit wir das auch in zwei, drei, vier und fünf Jahren noch überwachen können. In dem Sinne bitte ich Sie, diese Minderheitsanträge abzulehnen, weil sie weder Sparanträge noch sonst irgendetwas sind.

Im Übrigen bitte ich Sie, auf diese Kredite einzutreten; sie sind ja grundsätzlich nicht bestritten und schaffen entsprechende Transparenz.