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preparatory:AB 288612

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-09-22

Wortprotokoll

Das Thema, das mit diesem Postulat angesprochen wird, hat sich in den letzten Jahren und Monaten extrem dynamisch weiterentwickelt, weil die Forderungen oder Ansichten, die hier dargelegt werden, heute eigentlich breit akzeptiert sind.

Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 18. August 2021 Eckwerte zur künftigen verbindlichen Klimaberichterstattung festgelegt, die grosse Schweizer Unternehmen umsetzen müssen. Bis im Sommer 2022 erarbeiten wir dazu eine Vernehmlassungsvorlage. Damit schaffen wir die rechtlichen Grundlagen für die Transparenz, die Sie in diesem Bereich fordern. Es geht aber nicht mehr darum, einen Bericht zu erstellen. Wir arbeiten bereits an einer Vernehmlassungsvorlage, die die geforderte Definition und Klarheit aufweisen muss.

Ein zweites Element, das ein gewisses Gewicht erhält, ist die Anpassung des Finanzmarktrechts in Bezug auf Greenwashing. Greenwashing ist ein Begriff, der im Zusammenhang mit Anlagen oder Produkten verwendet wird, die sich nicht verändert haben und denen man einfach ein grünes Mäntelchen anzieht. Jemand, der Produkte kauft oder sich mit ihnen befasst, muss sicher sein, dass das, was auf der Verpackung steht, auch in der Verpackung enthalten ist. Greenwashing ist angesichts der grossen Nachfrage und eher mangelnder Angebote eine grosse Gefahr, die die geforderte Transparenz verunmöglicht.

Mit der Offenlegungs- bzw. Transparenzpflicht bezüglich der Klimafreundlichkeit und Klimaberichterstattung einerseits und der Verhinderung von Greenwashing andererseits sind wir eigentlich bereits weiter, als Sie dies mit Ihrem Bericht fordern. Mein Departement wird dem Bundesrat noch dieses Jahr Möglichkeiten vorschlagen, die dazu dienen, Greenwashing zu verhindern. Wir sind auch in einem regelmässigen Austausch mit der ganzen Finanz- und Bankenwelt. Die Finanzwelt erachtet das Ziel der Nachhaltigkeit als Chance, sich international zu profilieren. Der Bundesrat hat denn auch in seinem Bericht vom Dezember 2020 die Nachhaltigkeit, die Green Finance, als eines der zwei Ziele des Finanzplatzes [PAGE 1828] deklariert. Das Ziel ist eigentlich klar. Die Schweiz will international einen Podestplatz, denn das Anbieten nachhaltiger Produkte auf dem Markt ist ein Geschäftsmodell.

So gesehen würde ein Bericht durch die laufenden Aktivitäten überholt. Ich würde Sie daher bitten, vielmehr die effektiven Aktivitäten, die wir bereits eingeleitet haben, zu prüfen und sie in diesem Zusammenhang anzuschauen. Aus unserer Sicht bringt ein Bericht, wie er gefordert wird, keinen Mehrwert, weil diese Arbeiten alle bereits laufen und das Postulat inhaltlich zum Teil schon überholt haben.

Ich bitte Sie also, das Postulat nicht anzunehmen, sondern die Arbeiten zu beurteilen.

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