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preparatory:AB 288682

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-23

Wortprotokoll

Ich mache es Ihnen hier relativ transparent: Mein Votum wird sich nicht grundsätzlich von jenem unterscheiden, das ich seinerzeit zum Geschäft 16.056 gehalten habe. Wer sich fragt, was das für ein Geschäft war: Es betraf die Verlängerung des Gentech-Moratoriums, die wir im Jahre 2016 diskutierten.

Leider sind wir auch fünf Jahre später keinen Schritt weiter in der Diskussion. Es kommt mir wirklich vor wie 1756, als in Preussen der Kartoffelbefehl erging und Friedrich II. die Bevölkerung anhielt, die Knollen der Kartoffel zu essen und nicht die Staude. Es ist schon bedenklich, dass man sich jetzt hier in dieser Diskussion befindet und die Politik keinerlei Anstalten macht, sich in dieser Thematik zu bewegen. Es wäre wahrscheinlich an der Zeit, dass die Mitglieder des Bundesrates entsprechend darüber nachdenken würden zu empfehlen, gentechnisch veränderte Pflanzen zu essen, denn diese sind für den Verzehr total unbedenklich.

Die Diskussion darüber, warum man das Moratorium verlängern muss, ist nicht mehr verständlich. Im Prinzip ist ja die Gentech-Moratorium-Verlängerung verfassungswidrig. 2005 ist das Gentech-Moratorium in der Volksabstimmung angenommen worden, und das Moratorium wurde mit einer Dauer von fünf Jahren in die Verfassung geschrieben. Das hätte also bedeutet, dass das Moratorium irgendwann im Jahre 2010 abgelaufen wäre. Wir haben es aber heute noch, und deshalb ist es im Prinzip verfassungswidrig.

Seither ist in der Politik überhaupt nichts geschehen, aber viel in der Wissenschaft. Es ist viel geschehen in der Forschung. Man hat für rund 12 Millionen Franken ein nationales Forschungsprogramm, das berühmte NFP 59, gemacht. Das NFP 59 dauerte fünf Jahre. Die zentralen Erkenntnisse daraus waren, dass man mit gentechnologischen Verfahren weniger Insektenbekämpfungsmittel braucht, dass Mehrerträge möglich sind, dass weniger Wasser gebraucht werden muss, dass von GVO-Pflanzen keine Umweltrisiken ausgehen und sie wie normale Pflanzen auch nicht besonders gefährlich sind. Ferner resultierte daraus auch, dass eine Koexistenz mit normalen Pflanzen möglich sei und der Konsum von GVO-Pflanzen für Mensch und Tier unbedenklich ist.

Das sind die wissenschaftlichen Fakten, die es zu respektieren gilt. Deshalb haben 70 Wissenschafterinnen und Wissenschafter einen Brief an die eidgenössischen Räte gerichtet und öffentlich verlangt, dass man dieses Moratorium endlich aufhebe. Auch der Bundesrat hätte das eigentlich gewollt: Er hat eine Gesetzesgrundlage für die sogenannte Koexistenzregelung ins Parlament gebracht. Er ist dann leider wieder auf halbem Weg umgekehrt. Die Koexistenzregelung wäre natürlich sehr wertvoll gewesen.

Als Fazit gilt, dass die Politik exakt das Gegenteil von dem macht, was die Wissenschaft eigentlich aussagt. Die Wissenschaft hat die Fakten geliefert, sei das für die bestehenden oder sei das für die neuen gentechnisch veränderten Organismen und Gentech-Verfahren. Das Postulat, das Ihnen heute vorliegt, ist ein verzweifelter Versuch der Politik, sich hier noch einmal hinter den Büchern und hinter irgendwelchen Ausreden zu verstecken, um das Moratorium ja nicht lockern zu müssen. Wenn Sie den Postulatstext lesen, fällt Ihnen auf, dass es dort nur um Risiken, Kontaminationen, Entschädigungen usw. geht, aber von Chancen überhaupt nirgends die Rede ist. Also kann man dieses Postulat gleich kübeln, es wird die Schweiz nicht weiterbringen und ist eigentlich entgegen den wissenschaftlichen Fakten formuliert.

Die berühmte Wahlfreiheit für die Konsumentinnen und Konsumenten, die immer heraufbeschworen wird, existiert hier eben nicht, weil der Bundesgesetzgeber im Gesetz ja sagt: "Ihr dürft alles konsumieren, ausser gentechnisch veränderte Pflanzen, diese dürft ihr nicht konsumieren, denn dort haben wir ein Moratorium." Es gibt in der Schweiz heute keine Möglichkeit, gentechnisch veränderte Pflanzen, die [PAGE 1839] übrigens sehr gut sind, effektiv auch zu konsumieren; das gibt es nicht. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben also keine Wahlfreiheit. Wenn man von Wahlfreiheit spricht, sollte es den Leuten doch unbenommen sein zu konsumieren, was sie wollen. Es konsumieren längst nicht alle Personen Bioprodukte, wahrscheinlich auch in diesem Raum nicht. Der Biomarktanteil liegt irgendwo bei 13 oder 14 Prozent. Es käme ja niemandem in den Sinn, das zu verbieten. Man soll eine Wahlfreiheit haben, die Produkte zu konsumieren, die man effektiv will.

Noch etwas zur Technologie: Es grenzt an Absurdität, dass ausgerechnet diejenigen Verfahren - wie Crispr/Cas 9 oder die neuen gentechnischen Verfahren -, bei denen man mit der Genschere in der Züchtung, in der Anwendung am besten weiss, was man tut, verboten sind. Hingegen sind Kälteschocks, Bestrahlungen und Kreuzungen, wo man zum Teil nicht so genau weiss, was geschieht, erlaubt. Das macht intellektuell, wissenschaftlich und praktisch überhaupt keinen Sinn. Aber das ist eben Politik - die muss mit Logik offenbar nichts zu tun haben.

Die jüngst erschienene Befragung zeigt deutlich, dass die Leute viel weiter sind als das Parlament. 80 Prozent der Befragten einer GFS-Studie finden es sinnvoll, Kulturpflanzen auch mit neuen gentechnischen Verfahren gegen konkrete Pflanzenkrankheiten resistent zu machen. 80 Prozent der Befragten sehen den Nutzen genomeditierter Pflanzen für Entwicklungsländer. Das sind alles Aussagen, die man hier und heute nicht hören will.

Lange Forschung und Rede, kurzer Sinn: In einer aufgeklärten, liberalen und wissenschaftlich gut aufgestellten Gesellschaft wie jener der Schweiz ist eine Koexistenz von konventionellen Pflanzen und gentechnisch veränderten Pflanzen ohne Probleme realisierbar. Mindestens - und da bitte ich Sie wirklich, noch einmal über die Bücher zu gehen - sind die neuen gentechnischen Verfahren wie die Genom-Editierung bzw. Crispr/Cas 9 zu erlauben. Es macht wissenschaftlich wirklich überhaupt keinen Sinn, diese Verfahren ebenfalls unter das Moratorium zu stellen. Es gibt nichts Innovationsfeindlicheres und Hilfloseres als ein Technologieverbot oder ein Moratorium.

Ich bitte Sie deshalb, wenigstens der Minderheit zu folgen, damit Sie der Wissenschaft einen kleinen Schritt entgegenkommen.