preparatory:AB 288941
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-09-27
Wortprotokoll
Die Festlegung der Ausschlusskriterien ist Teil der Anlagepolitik und liegt in der alleinigen Kompetenz der Nationalbank. Bei der Festlegung der Kriterien berücksichtigt die SNB die grundlegenden Normen und Werte der Schweiz. Deren Interpretation obliegt der SNB. Aus geldpolitischen Gründen und wegen der Vorgabe, keine Strukturpolitik zu betreiben, tätigt die SNB ihre Anlagen möglichst neutral und breit diversifiziert. Aus diesem Grund definiert sie den Bereich der Ausschlüsse relativ eng. Die Kriterien für Ausschlüsse werden von der SNB regelmässig überprüft und allenfalls angepasst.