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preparatory:AB 28931

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-12

Wortprotokoll

Ich halte es für eine etwas kühne Behauptung, es handle sich bei jenen Leuten, deren Prämien ausstehend sind, ausschliesslich um Leute, die ihre Prämien nicht bezahlen wollen, wie sie jetzt Frau Dormann hier vorne verkündet hat. Ich muss Ihnen einfach Folgendes sagen: Diese neue Bestimmung bzw. dieser Antrag, der ja schon vom Bundesrat in diese KVG-Revision eingebracht und [PAGE 2127] dann vom Ständerat übernommen worden ist, beinhaltet einen Angriff auf die sozialen Grundrechte. Konkret heisst das nämlich, dass der Zugang zur medizinischen Versorgung für die gesamte Bevölkerung infrage gestellt wird. Wenn wir heute Probleme mit ausstehenden Krankenkassenbeiträgen haben, zeigt dies vor allem eines: dass nämlich die Prämienbelastung für eine grosse Zahl von Haushalten heute ein unerträgliches Mass angenommen hat. In diesem Sinne besteht die Lösung für uns auch im Bereich der einkommensabhängigen Prämien, wie wir das vorhin diskutiert haben. Das Problem ist auch, dass es hier nicht nur um Haushalte mit kleinen Einkommen geht, sondern durchaus auch um Haushalte mit mittleren Einkommen, die in eine Verschuldungsspirale geraten können.

Sichtbar wird bei dieser Inkassoproblematik auch ein weiteres Problem, nämlich dass das System des "tiers garant" versagt hat und dass wir eigentlich besser zum System des "tiers payant" übergehen müssten, wie wir das übrigens in der ersten Teilrevision des KVG gefordert haben. Dadurch, dass nämlich die Versicherten die Arztrechnungen selber bezahlen und diese an die Krankenkasse schicken müssen, um die Rückerstattung zu erhalten, wird eigentlich gerade eine "Falle" aufgestellt, weil dann Leute, die finanziell in Schwierigkeiten sind, dieses Geld für den Lebensunterhalt statt für die Begleichung der Rechnungen brauchen.

Die Bestimmung des Bundesrates, die der Ständerat übernommen hat, ist keine Lösung, sondern schafft neue Probleme. Konkret heisst das nämlich, dass medizinische Leistungen abgebrochen werden können; in dieser Bestimmung wird formuliert, dass der Versicherer die Übernahme der Kosten für die Leistungen aufschiebt. Das bedeutet Folgendes: Wenn jemand in Behandlung ist, können die medizinische Versorgung und die medizinischen Leistungen abgebrochen werden. Wir wissen auch: Wer Schulden hat, ist nicht nur sozial und ökonomisch in einer prekären Lebenssituation, sondern diese Menschen haben sehr oft auch gesundheitliche Probleme. Faktisch bedeutet diese neue Bestimmung, dass für Leute, die Schulden haben, kein Zugang mehr zu den medizinischen Leistungen bestehen soll.

In der Praxis wird dieser bürokratische Vorschlag zwei Auswirkungen haben: Erstens wird es so sein, dass sich die Folgekosten um ein Vielfaches erhöhen werden, wenn Behandlungen abgebrochen werden. Zweitens - das ist das viel Fatalere an dieser neuen Bestimmung - werden durch den Abbruch dieser Leistungen vor allem die gesundheitlichen Probleme für die betroffenen Patientinnen und Patienten lebensbedrohlich.

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