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preparatory:AB 289425

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-09-28

Wortprotokoll

Wir sprechen hier von der Stempelsteuer, nicht mehr von der Verrechnungssteuer. Der Bundesrat hat in der Botschaft ausgeführt, dass insgesamt rund 25 Millionen Franken an kurzfristigen Verlusten entstehen. Es gilt das Gleiche, was ich schon beim Verrechnungssteuergesetz gesagt habe: Die Verluste werden durch Mehreinnahmen, durch das Zurückholen dieser Geschäfte in die Schweiz mehr als kompensiert. Es ist also auch hier ein positiver Effekt, den wir mit der Vorlage beantragen.

Die Milliardenverluste, die Frau Rytz an die Wand gemalt hat, können mit dieser Vorlage weiss Gott nicht in Verbindung gebracht werden. Denn es ist, das noch einmal, eine Vorlage, die insgesamt Geschäfte, die jetzt im Ausland stattfinden, in die Schweiz zurückholt und damit den Finanzmarkt und den Wirtschaftsstandort Schweiz stärkt und nicht etwa schwächt. Es ist auch nicht so, dass in der Vergangenheit der Mittelstand alles bezahlt hat. Wenn wir die Mehreinnahmen heute analysieren, so sehen wir, dass sie vor allem von den grossen multinationalen Gesellschaften herrühren, die mehr Unternehmenssteuern bezahlt haben und die auch gut bezahlte Angestellte haben, die dann wieder bei den natürlichen Personen entsprechend höhere Steuereinnahmen generieren. Das gesamte Paket ist also ausgewogen. Das, was Frau Rytz gesagt hat, trifft so einfach nicht zu.

Jetzt zu den Minderheitsanträgen: Bei Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe g StG geht es darum, ob die Umsatzabgabe auch auf ausländischen Obligationen mit einer Laufzeit unter einem Jahr abgeschafft werden soll. Das hätte Steuerausfälle von etwa 5 Millionen Franken zur Folge. Wir bitten Sie, hier der Minderheit Ryser und damit dem Bundesrat zu folgen. Mit dem Antrag der Mehrheit tut sich die Gefahr eines Steuerschlupflochs auf. Denn es wäre auch für Privatpersonen möglich, einkommenssteuerpflichtige Zinsen als einkommenssteuerfreien Kapitalgewinn zu vereinnahmen. Das möchten wir verhindern und bitten Sie daher, den Antrag der Mehrheit abzulehnen, der Minderheit Ryser zu folgen und den Entwurf des Bundesrates zu unterstützen.

Der Minderheitsantrag Badran Jacqueline zu Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe k bezieht sich auf die Ausweitung der Umsatzabgabe bei der Vermittlung von Geschäften. Der Bundesrat hat das deshalb nicht in die Vorlage aufgenommen, weil es aus seiner Sicht nicht notwendig und nicht sachgerecht ist. In der Kommission wurde unter anderem argumentiert, dass das Bundesgericht hier eine Verschärfung vorgenommen habe. Das trifft nicht zu!

Damit bitten wir Sie, hier dem Minderheitsantrag zu folgen. Die geforderte Ausweitung stärkt den Fremdkapitalmarkt nicht. Der Entwurf des Bundesrates, der von der Kommissionsminderheit aufgenommen wird, hält am geltenden Recht fest. Eine Ausweitung ist hier nicht notwendig und macht auch keinen Sinn.

Bei Artikel 77 FinfraG geht es um eine Einschränkung des Einsichtsrechts der Steuerverwaltung. Hier bitten wir Sie, ebenfalls dem Entwurf des Bundesrates und der Minderheit zuzustimmen. Das Einsichtsrecht, das die Steuerverwaltung hat, ist sachgerecht und gibt ihr die Möglichkeit, dort, wo sie das aufgrund ihrer Nachfragen für notwendig erachtet, ganz gezielt Einsicht zu nehmen.

Gesamthaft bitte ich Sie, bei allen drei diskutierten Bestimmungen in diesem Block dem Bundesrat zu folgen. Da die Haltung des Bundesrates von der Kommissionsminderheit aufgenommen wird, bitte ich Sie, die Anträge der Mehrheit Ihrer Kommission abzulehnen.