preparatory:AB 289555
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-28
Wortprotokoll
Vorab erlaube ich mir einerseits, meine Interessenbindung festzuhalten, Sie kennen sie: Ich bin Präsident der Astag, des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes. Andererseits erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass ich den Gegenvorschlag zur Velo-Initiative immer unterstützt habe. Ich war sehr früh mit den Initianten im Gespräch und war dann im Abstimmungskampf auch entsprechend im Komitee. Ich stehe nach wie vor grundsätzlich dahinter, dass es im Interesse der Konzeption der Gesamtmobilität ist - insbesondere im urbanen Gebiet, aber auch im ländlichen Gebiet -, auch gute Veloinfrastrukturen zu haben. Ich meine jetzt aber, dass wir bei Artikel 16 Absatz 2 doch etwas über den Willen der damaligen Initianten und auch des Gegenvorschlages bzw. des Stimmvolkes hinausgehen.
Kollege Dittli hat darauf hingewiesen, dass wir hier einen neuen Subventionstatbestand kreieren. Ich bin schon einverstanden mit dem Mehrheitssprecher: Er hat darauf hingewiesen, dass es durchaus von Interesse sei, auch für die Behörden, private Verbände mit einem gewissen Know-how beizuziehen, um entsprechend zu guten Lösungen zu kommen. Das haben wir aber eigentlich in Artikel 10 bereits so beschlossen. Das wurde ja auch nicht bestritten; diese Möglichkeit soll und wird auch in Zukunft bestehen. Hier ist es aber so, dass diese Verbände eigentlich ja nichts anderes zur Aufgabe haben, als einerseits die Interessen ihrer Mitglieder zu wahren und andererseits Beratung, Grundlagenarbeit und Öffentlichkeitsinformation zu betreiben. Das gehört eigentlich zu den originären Aufgaben dieser Verbände. Hier werden sie nun aber eigentlich für ihre originären Aufgaben bezahlt, über die sie sich dann entsprechend auch einbringen können; das ist ja in ihrem Interesse.
In diesem Sinne möchte ich einfach darauf hinweisen, dass wir darauf achtgeben müssen, dass wir hier nicht ein neues Geschäftsmodell - ich weiss, das ist etwas pointiert ausgedrückt - zulasten der öffentlichen Finanzen kreieren. In Artikel 10 haben wir ja entsprechend vorgesehen, dass dieses Know-how eingebracht werden kann.
Ich erlaube mir einfach noch, darauf hinzuweisen, dass es dann auch zu entsprechenden Ungleichheiten kommen kann. Nehmen wir an, es wird eine Kantonsstrasse mit angegliedertem Veloweg gebaut, völlig im Interesse aller Verkehrsteilnehmer. Dann haben die Veloverbände, denen man hier zu diesem Erfolg in dieser Gesetzgebung gratulieren muss, die Möglichkeit, einerseits beigezogen und dafür bezahlt zu werden und andererseits auch noch - wir kommen ja noch darauf zurück - Beschwerde einzulegen. Alle anderen Verbände, die beim Bau dieser Infrastruktur auch Interessen wahrzunehmen hätten, durchaus auch legitime Interessen, haben diese Möglichkeiten nicht. Hier würden wir also eine Ungleichheit schaffen, die meines Erachtens nicht gerechtfertigt wäre und die nicht im Interesse einer Gesamtverkehrskonzeption, so, wie wir sie eigentlich immer anstreben, liegen würde.
In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung des Minderheitsantrages.