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preparatory:AB 290361

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-30

Wortprotokoll

Namens der Minderheit der Finanzkommission beantrage ich Ihnen bei Artikel 1 eine Erhöhung des Verpflichtungskredites auf 4,443 Milliarden Franken. Das ist gegenüber dem Antrag des Bundesrates eine Erhöhung um 90,8 Millionen Franken.

Der regionale Personenverkehr ist in vielen Regionen das Rückgrat der Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr. Dieser hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Wir sind uns alle einig, dass wir den öffentlichen Verkehr weiterhin fördern und unterstützen wollen. Der öffentliche Verkehr ist umweltfreundlich und ein nicht wegzudenkender Service public.

Mit dem vorliegenden Verpflichtungskredit stellt der Bund die Mittel zur Verfügung, die in den nächsten vier Jahren zur Weiterführung des heutigen Angebots und für mehrjährige Verpflichtungen für Investitionen wie zum Beispiel die Beschaffung von Rollmaterial nötig sind. Der Bundesrat ist bei seinem Antrag von einem einprozentigen Wachstum ausgegangen; Sie haben das auch in den Ausführungen der Kommissionssprecher gehört. In der Vernehmlassung wurde von verschiedener Seite - auch von Kantonen, die ihrerseits ja ebenfalls einen beträchtlichen finanziellen Beitrag leisten - eine Erhöhung des Kreditbetrags gefordert. Ich verweise auf Seite 16 der Botschaft (BBl 2021 1483). Der Minderheitsantrag nimmt die Forderung auf, beim Verpflichtungskredit von einem pauschalen jährlichen Wachstum von 2 statt von 1 Prozent auszugehen.

Der Kommissionssprecher, Herr Candinas, hat es in seinem Eingangsvotum erwähnt: Der regionale Personenverkehr ist aus klimapolitischen Gründen wichtig. Eine Erhöhung des Kredites erlaubt es u. a., auf die klimatischen Herausforderungen zu reagieren und vor allem - das ist für meine Minderheit besonders wichtig - die Massnahmen zur Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs stärker zu unterstützen. Das wird zudem auch den Kostensteigerungen gerecht.

Gerade nach der knappen Ablehnung des CO2-Gesetzes müssen wir doch alle Massnahmen ergreifen, und dies so rasch als möglich, um von den fossilen Treibstoffen wegzukommen. Mit einem um relativ wenig erhöhten Beitrag signalisieren wir, dass wir die Bemühungen der Transportunternehmen zur Verminderung des CO2-Ausstosses unterstützen, indem z. B. Dieselbusse durch Elektrofahrzeuge ersetzt werden können. Diese Unterstützung ist teilweise bereits vom Bundesamt für Verkehr vorweggenommen worden; sie kann aber im Sinne der Energiestrategie 2050 im öffentlichen Verkehr verstärkt werden. Wie gesagt, es ist umso wichtiger, als das CO2-Gesetz abgelehnt wurde und doch unbestritten ist, dass gewisse Massnahmen nötig sind.

Danke, dass Sie diesen Minderheitsantrag, der in der Kommission nur knapp abgelehnt worden ist, unterstützen.