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preparatory:AB 291200

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-11-30

Wortprotokoll

Wir bitten Sie, den Minderheitsantrag Pult zu den Artikeln 28 ff. abzulehnen. Die Minderheit Pult verlangt eine Ausdehnung dieser Bestimmungen auf das Jahr 2022. Ihre Kommission hat sich mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen dagegen ausgesprochen, gewissermassen im Voraus das Jahr 2022 einzuschliessen.

Auch wenn wir uns bewusst sind, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass der öffentliche Verkehr auch im nächsten Jahr wegen der Pandemie Schaden erleiden wird, möchten wir das doch nicht so weit im Voraus vorwegnehmen. Dann diskutieren wir eben ein weiteres Mal über den öffentlichen Verkehr. Die Mehrheit lehnt den Antrag der Minderheit Pult ab.

Bei Artikel 28a zum touristischen Verkehr gibt es zwei Minderheiten: Die Minderheit I (Giezendanner) verlangt, dass die Ausfälle nach Abzug aller Reserven den erzielten Reingewinn übersteigen müssen. Die Mehrheit verlangt, dass die Reserven bloss zu einem Drittel aufgebraucht werden müssen. Diese Mehrheit kam relativ knapp, mit 13 zu 12 Stimmen, zustande. Die Mehrheit will, dass im Hinblick auf kommende Investitionen zwei Drittel der Reserven beim Unternehmen verbleiben können. Die Minderheit I will im Sinne des Bundesrates, dass alle Reserven aufgebraucht werden müssen.

Die Minderheit II (Giezendanner) verlangt, dass die Bemessungsfrist beim touristischen Verkehr bis zum 30. Juni 2021 dauert. Die Mehrheit, die mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 [PAGE 2189] Enthaltung zustande kam, ist allerdings der Auffassung, die touristischen Angebote seien auch ab dem 1. Juli 2021 eingeschränkt bzw. weniger benützt worden. Sie meint, es sei deswegen sinnvoll, das ganze Jahr 2021 bzw. den Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021 einzubeziehen. Das ist die Auffassung der grossen Mehrheit.

Schliesslich komme ich noch zum Einzelantrag Romano und des Sprechenden. Es geht darum, dass es sich hier nach Abklärungen des Bundesamtes für Justiz im Gegensatz zur Vorlage 20.055 ganz knapp um ein unterjähriges Gesetz handelt. Die Gültigkeit dauert nämlich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Etwas spitzfindig gesagt, handelt es sich dabei nicht um ein Jahr. Man müsste die Vorlage deshalb nicht dem Referendum unterstellen. Aber im Hinblick darauf, dass möglicherweise eine weitere Verlängerung ansteht, und zur Vermeidung des Eindruckes, dass wir hier ein Gesetz am Volk vorbeischmuggeln möchten, bitten wir Sie, diese Vorlage dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Das ist unser gemeinsamer Einzelantrag - falls man einen solchen Antrag noch als Einzelantrag bezeichnen kann.

Wir bitten Sie also, hier den Mehrheitsanträgen zu folgen und unseren Einzelantrag gutzuheissen.