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preparatory:AB 291505

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-01

Wortprotokoll

Es geht hier einfach um die grundsätzliche Verlängerung der Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit. Das bedeutet eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2022. Der Hauptentscheid zu diesem Themenbereich wird dann aber bei Ziffer II Absatz 2 Buchstabe m fallen, wo es auch einen Minderheitsantrag gibt. Bei diesem Punkt hier gibt es keine abweichenden Meinungen: Die Kommission ist einstimmig der Meinung, dass diese Massnahme bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern ist.