preparatory:AB 292868
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-07
Wortprotokoll
Es geht hier tatsächlich um die Abschreibung einer Motion, die von beiden Räten angenommen worden ist. Die Motion ist im Jahre 2018 sowohl vom Nationalrat als auch vom Ständerat angenommen worden. Sie haben damit den Bundesrat beauftragt, dafür zu sorgen, dass bei der öffentlichen Vergabe von Druckaufträgen des Bundesamtes für Bauten und Logistik nur Schweizer Unternehmungen berücksichtigt werden.
Der Bundesrat hat nun im Bericht vom 28. Oktober 2020 beantragt, die Motion abzuschreiben. Warum? Er begründet dies im Wesentlichen damit, dass die Umsetzung der Motion den internationalen Verpflichtungen der Schweiz widerspricht. Insbesondere widerspricht die Motion der seither angenommenen Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, in dem festgehalten ist, dass die Schweiz ihre internationalen Verpflichtungen einhalten muss. Dazu gehören seit 1994 im WTO-Bereich auch die Druckaufträge.
Der Nationalrat ist dem Bundesrat gefolgt und hat die Motion am 31. Mai dieses Jahres mit 124 zu 46 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgeschrieben. Ihre Kommission hat die Frage eingehend geprüft. Immerhin betrifft sie eine Diskussion, die seinerzeit auch bei der Totalrevision des BöB eingehend geführt worden ist. Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass die Aussagen des Bundesrates glaubwürdig sind, wonach weiterreichende Folgen für die internationalen Beziehungen der Schweiz auf uns zukommen könnten, wenn die Motion nicht abgeschrieben würde. Die Kommission hat sich dann auch orientieren lassen, worum es überhaupt geht. Es geht um ein relativ kleines Volumen, da die Druckaufträge, die unterhalb der WTO-Grenze liegen, nach Aussage des Bundesrates ohnehin in der Schweiz vergeben werden. Bei den grossen Druckaufträgen gehen nur diejenigen Aufträge ins Ausland, die in der Schweiz nicht ausgeführt werden können. Ich will Ihnen zwei Beispiele nennen, über die uns der Bundesrat orientiert hat:
Das eine Beispiel ist die sogenannte Pharmacopoea von Swissmedic. Sie enthält die verbindlichen Qualitätsvorschriften für Arzneimittel. Die Ausgaben basieren auf einem völkerrechtlichen Vertrag. Die Unterstellung erfolgt im Auftrag des Europarates. Hier erfolgt der Druck ausnahmsweise im Ausland.
Das zweite, auch bildkräftige Beispiel sind die Münzkartons, die Transportbehältnisse der Münzkolben von Swissmint. Der Verwendungszweck der Münzkartons stellt offenbar höchste Anforderungen an das Material. Die Herstellung des Rohstoffs erfolgt in Deutschland und die Verarbeitung zu Schachteln dann in der Schweiz. In der Schweiz könnte der in Deutschland erbrachte Teil der Dienstleistung nicht erbracht werden. Deshalb erfolgt dafür ausnahmsweise die Vergabe ins Ausland.
Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen und die Motion abzuschreiben.