AB 293308
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-12-09
Wortprotokoll
Wir haben hier zwei Minderheiten.
Die Minderheit Badran Jacqueline betrifft Artikel 118a Absatz 1 Buchstabe abis und Absatz 3. Hier geht es um die Immobilien. Die Minderheit möchte Immobilien grundsätzlich ausschliessen. Ich habe schon beim Eintreten darauf hingewiesen, dass auch hier selbstverständlich die Lex Koller gilt. Diese kann hier nicht ausgehebelt werden. Hier vorab weiter zu gehen, wäre nicht sachgerecht. Ich habe durchaus ein gewisses Verständnis für die Bedenken der Minderheit Badran Jacqueline. Aber das entsprechende Anliegen kann nicht eingeschränkt in diesem Gesetz geregelt werden. Der Einfluss ist hier dann auch klein. Wir haben ja die Motion 21.3598, "Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland", in welcher das angedacht worden ist. Das hier separat nur für diesen Bereich zu regeln, löst das Problem, das tatsächlich besteht - und da haben Sie auch schon verschiedentlich darüber diskutiert - nicht.
Ich bitte Sie also, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Das Problem muss, wenn schon, breiter angegangen werden. Da braucht es andere Gesetzgebungen und nicht hier eine Vorwegnahme. Das zum Minderheitsantrag Badran Jacqueline. [PAGE 2483]
Wir haben dann den Minderheitsantrag Rytz Regula zu Artikel 118g Absatz 2. Frau Rytz möchte, dass Sie hier der Minderheit und damit dem Bundesrat und dem Ständerat folgen. Ich bitte Sie hier ebenfalls, Bundesrat und Ständerat und damit der Kommissionsminderheit zu folgen. Die Kommissionsmehrheit geht hier weiter als der Ständerat, indem sie den Bereich weiter für die sogenannten reinen Vermögensverwalter öffnen möchte. Das waren früher die unabhängigen Vermögensverwalter. Das wäre tatsächlich eine Ausweitung unserer Beschränkung auf die qualifizierten Vermögensverwalter.
Im Sinne des Gesetzes und unserer Vorgabe bitten wir Sie, hier dem Bundesrat und dem Ständerat und damit der Minderheit Rytz Regula zu folgen, damit dieses Gesetz wirklich auf die qualifizierten Vermögensverwalter konzentriert ist und hier nicht eine Ausweitung entsteht. Wir möchten ja mit dieser Gesetzesänderung eigentlich, sozusagen im Sinne einer Sofortmassnahme, dieses Geschäft zurück in die Schweiz holen, uns aber darauf konzentrieren, dass wir eben die qualifizierten Vermögensverwalter im Blick haben.
Also zusammengefasst: Bei der Minderheit Badran Jacqueline bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, und bei der Minderheit Rytz Regula bitte ich Sie, der Minderheit und damit dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.