preparatory:AB 293498
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2021-12-13
Wortprotokoll
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat am 14. September 2020 eine Weisung mit der Anordnung von Massnahmen bei Höchstwertüberschreitungen von Chlorothalonil im Trinkwasser erlassen. Erst später, am 15. Februar 2021, hat das Bundesverwaltungsgericht dem BLV untersagt, sich zur Weisung und zur toxikologischen Relevanz von Chlorothalonil-Metaboliten zu äussern. Aus diesem Grund kann sich das BLV nicht weiter äussern.
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes ist in der Hauptsache weiterhin ausstehend. Sollte das Bundesverwaltungsgericht gegen das BLV entscheiden, so wäre die Weisung voraussichtlich zu widerrufen. Das BLV hat daher den kantonalen Vollzugsbehörden am 4. März 2021 Zurückhaltung in Bezug auf die Massnahmen, die von der Relevanz der Metaboliten ausgehen, empfohlen.