preparatory:AB 29374
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-26
Wortprotokoll
Zu dieser "Scherbe", Herr Bundesrat, einige Bemerkungen vonseiten der Kommission: Das Fördermodell, wie es vom Nationalrat verabschiedet worden ist, bezweckt die Förderung von Elektrizität aus einheimischer Biomasse, Geothermie, Holz, Trink- und Abwasserturbinierung, Wind- und Sonnenenergie für Anlagen bis zu 5 Megawatt Leistung - dies im Unterschied zum abgelehnten EMG; dort waren Fördermassnahmen für Anlagen bis zu 1 Megawatt vorgesehen. Die Förderung soll entsprechend dem deutschen Energiegesetz für erneuerbare Energien erfolgen, wonach eine Einspeisevergütung für Strom bezahlt wird. Eigentümer der entsprechenden Anlagen sollen diese Vergütung gemäss Nationalrat über eine Dauer von 20 Jahren erhalten, unabhängig davon, in welchem Jahr die Anlage in Betrieb genommen wird. Das heisst, sie gilt nicht zeitlich unbeschränkt; sie gilt auch nicht für alle erneuerbaren Energien, ist doch die Wasserkraft ausgeschlossen.
Der Nationalrat hat dieser Bestimmung mit knappem Mehr entgegen der Empfehlung des Gesamtbundesrates zugestimmt. Der Sprecher der nationalrätlichen UREK hat im Rat darauf hingewiesen, dass Artikel 7bis und Artikel 28bis Doppelspurigkeiten aufweisen; der Ständerat sei gehalten, entsprechende Änderungen und Anpassungen vorzunehmen. Dies ist insofern nicht notwendig, als Ihnen Ihre Kommission mit 9 zu 2 Stimmen empfiehlt, sowohl Artikel 7bis als auch Artikel 28bis abzulehnen - vorerst einmal aus Kostengründen. Wenn sich auch die Auswirkungen nur grob schätzen lassen, wird davon ausgegangen, dass Kosten in der Grössenordnung von 150 bis 200 Millionen Franken entstehen. Da keine Begrenzung der Beiträge besteht, bedeutet dies, dass die Höhe der Subventionen immer davon abhängt, wie viele Anlagen unterstützt werden sollen. Die Mehrkosten der Netzbetreiberinnen für die Vergütung werden mit einem Zuschlag auf die Kosten des Übertragungsnetzes finanziert, was einer Verteuerung des Stroms für alle Kundinnen und Kunden gleichkommt. Die Grundlagen für die Überwälzung der Vergütung auf die Kosten der Übertragungsnetze wären ebenfalls im EMG enthalten gewesen. Da das EMG abgelehnt wurde, wäre das Ganze technisch zurzeit gar nicht umzusetzen.
Ich empfehle Ihnen deshalb, diesen Artikel nicht in das Gesetz aufzunehmen.