preparatory:AB 293824
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-13
Wortprotokoll
Die Kommission hat den Beschluss, dem Bundesrat zu folgen, ohne Diskussion gefasst. Hintergrund ist aber, dass sich die Kommission vom Bundesrat immerhin orientieren liess, dass der Bundesrat beabsichtigt, zur Innovationsförderung gezielt kleine Versicherungsunternehmungen von der Aufsicht zu befreien, also nicht für alle Unternehmungen eine generelle Befreiung von der Aufsicht vorzunehmen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Der Einzelantrag Kuprecht hat in dieser Form nicht vorgelegen, ist aber gleich wie der Nationalratsbeschluss.
Der Nationalrat möchte eine generelle Befreiung von der Aufsicht vornehmen, wenn vier Kriterien erfüllt sind, wobei der Nationalratsbeschluss und auch der Einzelantrag Kuprecht eines der Kriterien abändern würden, nämlich die Ziffer 2. Währenddem die Bundesratsvorlage generell von der wirtschaftlichen Bedeutung und den Risiken eines bestimmten Produkts für die Versicherungsnehmer ausgeht, gehen der Nationalratsbeschluss und der Einzelantrag Kuprecht von einer geringen wirtschaftlichen Bedeutung und von geringen Risiken des Versicherungsprodukts für die Versicherungsnehmer aus.
Es ist hier also eine Abwägung vorzunehmen, ob man gezielt kleine Unternehmungen, die innovativ sind, fördern will oder ob man generell grosse und kleine Unternehmungen von der Aufsicht befreien will, wenn sie die Kriterien erfüllen.