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AB 294613

Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-15

Wortprotokoll

Wir hätten das beste Tierschutzgesetz der Welt, haben einige von Ihnen gesagt. Das mag sein, es genügt aber nicht, denn dieses Tierschutzgesetz lässt es zu, dass über 100 Kilogramm schwere Schweine auf 0,9 Quadratmetern ohne Tageslicht und ohne Einstreu auf dem blossen Betonboden in einem Maststall dahinvegetieren. Es lässt zu, dass zwei Drittel der 500[NB]000 Schweizer Milchkühe in einem Anbindestall leben, wo ihre Bewegungsfreiheit und der soziale Austausch enorm eingeschränkt sind, dass 15[NB]000 Masthühner in einer Halle gehalten werden, in der sich 15 ausgewachsene Mastpoulets einen Quadratmeter Platz teilen.

Auf einigen Bauernhöfen in der Schweiz sieht es nicht so idyllisch aus, wie es uns die mit Steuergeld finanzierte Fleischwerbung vorgaukelt. Neben glücklichen Schweinen, die sich im Schlamm suhlen, und herzigen "Bibeli", die um ihr nach Körnern pickendes "Mami" herumrennen, sind eben Hunderte im Stall eingepferchte Mastschweine und Tausende in der Halle eingesperrte Mastpoulets die bittere Realität. Sie haben es richtig gehört: kein Auslauf, kein Weidegang, keine Einstreu. Bei der konventionellen Nutztierhaltung ist dies nicht immer zwingend vorgeschrieben.

Natürlich ist es so, dass im Ausland oft noch schlechtere Bedingungen herrschen. Aber das darf doch kein Grund sein, die Probleme hier in der Schweiz nicht anzupacken. Tatsache ist, dass in der Schweiz heute Tierhöchstbestände von 18[NB]000 bei Legehennen, bis zu 27[NB]000 bei Mastpoulets oder 1500 bei Mastschweinen zulässig sind. Wenn auch die meisten Schweizer Landwirtschaftsbetriebe von der Initiative nicht negativ betroffen sind, so gibt es eben doch einige Grossbetriebe, bei denen das Tierwohl zu wenig berücksichtigt wird. Handlungsbedarf erkennen im Übrigen nicht nur die Initiantinnen und Initianten, sondern auch der Bundesrat. Er sagt in seiner Botschaft und in seinem direkten Gegenentwurf deutlich, dass wir in Sachen Tierwohl handeln müssen. Nutztiere sind bis heute ungenügend geschützt. Auch die Mehrheit der Kantone anerkennt den Handlungsbedarf.

Damit der Schweizer Markt nicht von Produkten aus tierquälerischer Massentierhaltung überschwemmt wird, sollen die Importe der Schweizer Tierschutzgesetzgebung entsprechen. Mit diesem Passus hilft die Initiative eben auch den Schweizer Bäuerinnen und Bauern. Denn diese sind heute einem enormen Druck durch den Markt ausgesetzt. Wir haben es auch hier drin immer wieder gehört: Billiges Importfleisch überschwemmt unsere Grossverteiler und setzt die Bauernschaft unter Druck. Die grosszügige Übergangsfrist in der Initiative von 25 Jahren gibt den betroffenen Bäuerinnen und Bauern die Möglichkeit, die Transformation anzugehen und nach den veränderten Bedürfnissen zu produzieren. Denn die Gesellschaft erwartet von der Landwirtschaft eine Verbesserung des Tierwohls. Ziel muss es sein, dass alle Tiere artgemäss gehalten werden und Weidegang oder Auslauf haben.

Ja, wir haben das beste Tierschutzgesetz der Welt. Aber wie so oft: Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Auch in der Schweiz besteht dringend Handlungsbedarf für die Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung. Schweine müssen wühlen können, Kühe müssen grasen können, Hühner müssen scharren können. Es geht um die Würde der Tiere, die wir nach ihrem kurzen Leben essen. Diese Tierwürde umfasst das Recht, nicht in Massentierhaltung, nicht eingepfercht zu leben. Alle Nutztiere haben das Recht darauf, Auslauf und Weidegang zu haben und die Sonne zu sehen. Das ist meine tiefe Überzeugung, meine ethische Grundhaltung.

Deshalb stehe ich hinter dieser Initiative, und ich lade Sie ein, es mir gleichzutun.