AB 294674
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-15
Wortprotokoll
Die Abstimmung über den Vaterschaftsurlaub ist zwar schon gut ein Jahr her, aber einige von Ihnen erinnern sich wahrscheinlich noch an das Problem, das damals auftauchte: Die Abstimmungsfrage war so formuliert, dass den Stimmberechtigten nicht auf den ersten, nicht auf den zweiten und auch nicht auf den dritten Blick klar wurde, worum es bei der Vorlage denn eigentlich ging. Die Abstimmungsfrage lautete nämlich: "Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den[NB]Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz, EOG) annehmen?" Dass es dabei um die Einführung des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs ging, war nur Eingeweihten klar. Ja, wie kam diese Abstimmungsfrage denn überhaupt zustande? "Warum war sie nicht präzise formuliert?", fragen Sie sich vielleicht.
Nun, wir haben in der Schweiz gar keine gesetzliche Grundlage, die genau regelt, wie die Abstimmungsfrage formuliert werden soll. Es ist auch nirgends festgehalten, wer für die Formulierung zuständig ist. Auf Bundesebene besteht die langjährige Praxis, dass Gesetzesänderungen in den Abstimmungsfragen mit dem offiziellen Titel des Gesetzes und der Klammerbemerkung "Änderung" umschrieben werden. Die Titel der Gesetze - das wissen Sie alle - werden vom Parlament formuliert. Diese Titel werden dann von der Bundeskanzlei unverändert auf dem Stimmzettel übernommen, ohne dabei erläuternde Stichworte hinzuzufügen.
Diese Praxis hat zwar den Vorteil, objektiv und neutral über den Abstimmungsgegenstand zu informieren. Sie weist aber den Nachteil auf, dass der Inhalt der Vorlage nicht immer auf dem Abstimmungszettel erkennbar ist, sondern sich erst aus der Lektüre der Abstimmungsbotschaft ergibt. Wenn es das Parlament verpasst, eine präzise Bezeichnung der Gesetzesänderung zu beschliessen, dann kommt es zu Problemen bei der Verständlichkeit der Abstimmungsfrage. Ein Beispiel für diese Problematik ist eben die Abstimmung über den Vaterschaftsurlaub. [PAGE 2640]
Genau solche Probleme will meine parlamentarische Initiative in Zukunft verhindern. Ich möchte, dass das Bundesgesetz über die politischen Rechte so ergänzt wird, dass der Inhalt einer Abstimmungsvorlage bereits aus der Abstimmungsfrage auf dem Abstimmungszettel ersichtlich sein muss. Das könnte in Artikel 11 ein neuer Absatz sein, der besagt, dass eine klare, objektive Abstimmungsfrage vorliegen muss.
Das erwähnte Beispiel ist übrigens kein Einzelfall. Die Problematik, dass den Stimmberechtigten Abstimmungsfragen vorgelegt werden, die nicht klar benennen, worüber inhaltlich abgestimmt wird, taucht in regelmässigen Abständen immer wieder auf. So beispielsweise 1993, als über die neue Finanzordnung abgestimmt wurde: Konkret ging es um die Einführung der Mehrwertsteuer. Dieser Begriff wurde aber auf dem Abstimmungszettel gar nicht erwähnt. Das löste eine politische Debatte aus. Oder 2016, daran erinnern Sie sich vielleicht auch, beim Referendum zur zweiten Gotthardröhre: Auf dem Abstimmungszettel war von der Sanierung des Gotthardtunnels die Rede. Aber letztlich ging es um die Frage: Ja oder Nein zur zweiten Röhre? Auch diese Ungenauigkeit wurde hier im Parlament ausgiebig diskutiert und kritisiert. Passiert ist aber nichts. Deshalb müssen wir jetzt handeln.
Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative Grossen Jürg 20.462 Folge gegeben. Diese will etwas Ähnliches wie meine, aber nicht genau das Gleiche. Kollege Grossen will, dass nach der Parlamentsberatung bzw. vor der Schlussabstimmung noch einmal überprüft wird, ob der Titel der Endfassung eines Gesetzes noch zum Inhalt der Vorlage passt. Ich will, dass gesetzlich geregelt wird, dass der Inhalt der Abstimmungsvorlage bereits aus der Abstimmungsfrage auf dem Abstimmungszettel ersichtlich ist. Die Kombination der beiden Initiativen wäre sinnvoll. Das sah auch eine Minderheit der Kommission so.
Ich bitte Sie deshalb, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.