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Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-01

Wortprotokoll

Ich möchte nicht mit den Ausführungen zum Wolf beginnen, das übernimmt dann meine Kollegin, sondern mit jenen zu den Corona-Krediten. Wir kommen zu den alljährlichen Nachträgen, und ich werde mich eben wirklich nur auf die ersten drei fokussieren. Auch die Ausführungen zum Verpflichtungskredit für die ETH, der weniger umstritten ist, wird meine Kollegin übernehmen.

Um kurz daran zu erinnern: Im Dezember 2021, es ist noch nicht lange her, haben wir hier 3,8 Milliarden Franken zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen. 3,2 Milliarden Franken davon waren ausserordentlich, unterstanden also nicht der Schuldenbremse. Sie mögen sich vielleicht noch an die Debatte erinnern. Wir wussten damals nicht, was auf uns zukommen würde, wie sich Omikron und auch die Impfoffensive auf die pandemische Situation und Entwicklung auswirken würden. Wir haben wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen mit der Aktualisierung des Covid-19-Gesetzes respektive der Verlängerung der Massnahmen bewilligt. Das wurde heute hier auch nicht bestritten, und das freut mich sehr.

Folgendes tun wir jetzt - es ist nicht mehr als das -: Wir monetarisieren diesen Entscheid vom Dezember, wir monetarisieren das in Form von diesen 3,4 Milliarden Franken. Es sind 3,4 Milliarden Franken für die ALV, die kantonalen Härtefallmassnahmen sowie den Erwerbsersatz. Dieser Nachtragskredit wird wiederum, wie ein Grossteil der Corona-Ausgaben, nicht über das ordentliche Budget abgebucht. Er untersteht damit nicht der Schuldenbremse, wird aber dennoch wahrscheinlich hier im Rat in Kürze noch zu reden geben, wenn wir dann die Revision des Finanzhaushaltgesetzes beraten. Ich kann vorwegnehmen: Unsere Schuldenquote ist auch weiterhin tief, und einen Abbau der Schulden mittels Minderausgaben oder gar Sparprogrammen zulasten der Menschen akzeptieren wir nicht. Das ist für uns keine Option.

Nun aber zurück zu diesen drei Nachträgen. Wir haben es von Lars Guggisberg gehört: Zwei davon werden bestritten. Es ist eine Halbierung, und ich muss leider Herrn Guggisberg sagen: Ich kann trotz Ihrer Antwort nicht nachvollziehen, weshalb Sie diese Halbierung fordern. Weshalb nicht ein Viertel, weshalb nicht ein Drittel? Sie sagen, es sei einfach zu viel, es sei falsch geschätzt worden.

Ich verlasse mich hier auf die Hochrechnung des entsprechenden Bundesamtes und des Bundesrates, auch wenn da natürlich Fehleinschätzungen gemacht worden sein können. Dies mache ich immer vor dem Hintergrund, dass es finanzpolitisch völlig egal ist. Wir steuern nicht mit diesem Beitrag, sondern wir steuern eigentlich über das Gesetz, das wir im Dezember verabschiedet haben. Damals wurden die Bedingungen für den Erhalt des Geldes definiert und nicht heute. Deshalb macht es keinen Sinn, diesen Beitrag zu halbieren, zu vierteln, zu dritteln, zu achteln oder zu verdoppeln. Die einzige Auswirkung wäre, dass im Fall, dass es benötigt wird, hier ein erneuter Nachtrag beantragt werden müsste.

Ich bitte Sie deshalb, diese beiden Minderheitsanträge abzulehnen und allen drei Nachträgen, die Corona betreffen, zuzustimmen.

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