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preparatory:AB 295804

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-03-01

Wortprotokoll

Wir diskutieren ja über das neue Doppelbesteuerungsabkommen. Das ist mit dem bisherigen, also demjenigen, das in Kraft ist, zu vergleichen. Das bisherige Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien stammt aus dem Jahr 1974. Insbesondere der Kanton Tessin hat seit Jahren gefordert, dieses Abkommen sei neu auszuhandeln und zu verbessern. Das war ein Projekt auf einer Roadmap mit verschiedenen Problemen, die mit Italien zu lösen sind. Jetzt haben wir dieses Doppelbesteuerungsabkommen ausgehandelt.

Das Abkommen ist im Vergleich zum bestehenden eine wesentliche Verbesserung. Einerseits haben wir nun den Begriff der Grenzgänger konkret definiert. Das war bisher immer eine Diskussion und eine Frage: Wer ist überhaupt Grenzgänger, wer nicht? Mit dieser Klarheit haben wir einen besseren Überblick und können auch entsprechend zugreifen. Vom Tessin wurde gefordert, dass wir versuchen, die Lohndumpingstrategie im Kanton Tessin zu unterbinden. Auch das ist gelungen. Neue Grenzgänger werden sowohl bei uns wie auch in Italien Steuern zahlen. Es ist in Zukunft also weniger attraktiv, in der Schweiz zu arbeiten, weil die Steuerbelastung für neue Grenzgänger höher wird. Auch dieses Ziel haben wir mit diesem Abkommen erreicht.

Weiter ging es darum, Mehreinnahmen für den Kanton Tessin bzw. für die Südkantone zu generieren. Auch das ist mit diesem Abkommen geglückt, etwa dort, wo wir uns das vorgestellt haben. Es gibt Mehreinnahmen für den Kanton Tessin. Was nicht ganz gelungen ist - da hätten wir uns mehr vorgestellt -, ist die Übergangsfrist in Bezug auf die bestehenden Grenzgänger. Diese dauert bis 2033, also zehn Jahre. Das war ein Kompromiss, denn Italien hat noch mehr gefordert. Das ist, wenn man dem so sagen will, ein kleiner Flecken in diesem Bereich. Insgesamt haben wir in diesen Verhandlungen mehr erreicht, als wir ursprünglich gedacht hatten. Damit [PAGE 56] ist dieses Grenzgängerabkommen mit dem bestehenden zu vergleichen. Es ist eine Verbesserung, und wir meinen, dass ihm deshalb zugestimmt werden sollte.

Vielleicht noch zum Verfahren: Die italienische Regierung hat diesem neuen Grenzgängerabkommen am 3. Dezember des letzten Jahres zugestimmt. Vor etwa zwei Wochen sind die Verhandlungen im Parlament angelaufen, es gibt dort keine Opposition. Wir gehen aufgrund der Mitteilungen und der Sitzungsdaten, die dafür bereits feststehen, davon aus, dass das Abkommen auch im italienischen Senat noch im März dieses Jahres definitiv abgehandelt werden wird. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass es hier irgendwo gebremst werden könnte.

Damit ist es, glauben wir, gelungen, einen wichtigen Punkt in den Beziehungen zu Italien zu klären. Das zeigt auch, dass sich das Verhältnis mit Italien ein Stück weit, wenn man dem so sagen kann, normalisiert hat. Wir haben in den letzten Monaten und Jahren doch eine bessere Gesprächskultur miteinander entwickelt und sind uns, ich würde einmal sagen, etwas nähergekommen. Nun gibt es noch zwei Punkte, die heute moniert wurden.

Das eine ist die schwarze Liste. Diese schwarze Liste entfaltet keinerlei Wirkung. Sie ist einfach noch ein Stück Papier. Aber es ist klar: Wir müssen diese schwarze Liste noch wegbringen. Hier haben wir eigentlich gute Signale, dass es möglich sein sollte, dass die Schweiz in absehbarer Zeit von dieser schwarzen Liste verschwindet. Aber in Italien weiss man nie so recht, wann es dann wirklich erfolgt. Doch die Signale, die wir haben, sind gut.

Das andere - das ist der grosse Brocken, der noch bleibt - ist der Marktzugang für die Tessiner Banken, die Schweizer Banken in Italien. Da dürfen wir wohl die Erwartungen nicht zu hoch schrauben. Denn Italien ist bekanntlich Mitglied der Europäischen Union. Wir haben mit Ausnahme von Deutschland, wo wir einen kleinen Zugang haben, nirgends, in keinem Land, einen diesbezüglichen Zugang zu ausländischen Märkten. Ich bin der Meinung, dass Italien dieses Problem kaum selbstständig, sondern im Rahmen der Europäischen Union lösen wird. In den Verhandlungen, in denen die Schweiz mit der EU steht, ist in absehbarer Zeit kein Licht am Ende des Tunnels zu sehen, würde ich einmal sagen. Aber wir versuchen selbstverständlich, mit Italien in kleinen Schritten das eine oder das andere zu verbessern. Ich würde hier aber die Erwartungen nicht zu hoch schrauben.

Es ist natürlich die Frage - sie wurde auch gestellt -, ob es Sinn macht, das Abkommen heute zu sistieren und zu hoffen, dass wir damit Druck auf Italien ausüben könnten, um den Marktzugang zu erreichen. Da kann ich Ihnen keine Hoffnungen machen. Ich glaube, wir würden das Gegenteil erreichen. Denn für Italien ist dieses Abkommen nicht nur positiv, sondern man kommt uns auch weit entgegen. Wenn wir versuchen, Druck auszuüben, indem wir die Beratung sistieren, erreichen wir wohl das Gegenteil. Ich glaube, Italien wäre froh, wenn wir hier abbrechen würden. Dann könnte man das dort auf die Seite schieben. Wir würden den Kontakt und das Gespräch verlieren.

In der Summe ist es also wesentlich besser, diesen Spatz in der Hand zu haben, als jahrelang zu warten, bis wir die Taube auf dem Dach fangen werden. Daher bin ich der Meinung, dass Sie diesem Abkommen wirklich zustimmen sollten. Eine Sistierung hilft nicht. Wir erreichen keine Ziele mit einer Sistierung, sondern verschlechtern das Verhältnis zu Italien in einer Phase, in der es eigentlich gelungen ist, im Dialog, im Gespräch Fortschritte zu erzielen und das freundschaftliche Verhältnis, das uns ja traditionell verbindet, wieder etwas enger zu knüpfen.

Wir müssen uns aber schon bewusst sein, Herr Matter hat darauf hingewiesen: Das Abkommen ist auch für die Schweiz von Bedeutung. Wir müssen uns immer bewusst sein, gerade in der Deutschschweiz oder auch in der französischsprechenden Schweiz: Der Kanton Tessin ist innerhalb der Schweiz in einer ganz besonderen Lage. Der Kanton Tessin ist zwar wirtschaftlich stark, aber doch relativ klein, und der Gegenpart auf der anderen Seite der Grenze ist die Lombardei, wirtschaftlich das stärkste Gebiet in Italien. Das kleine Tessin steht der grossen Lombardei gegenüber. Es ist also nicht das gleiche Verhältnis, wie es Deutschschweizer Kantone mit ihrer Nachbarschaft haben. Ich denke, das müssen wir immer auch im Auge behalten, wenn wir über solche Verhandlungen, wenn wir über Anliegen des Kantons Tessin sprechen. Sie sind ernst zu nehmen, und es ist zu berücksichtigen, dass das Tessin in einer besonderen Lage ist, die auch den entsprechenden Respekt und Einsatz des Rests der Schweiz erfordert.

Ich bitte Sie also, dieser Sistierung nicht zuzustimmen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Es ist mit Sicherheit der Spatz in der Hand, und vielleicht fliegen in nächster Zeit weitere Spatzen herum, die wir einfangen können. Dass wir die Taube auf dem Dach auch noch erwischen, glaube ich eigentlich nicht.