preparatory:AB 295870
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-01
Wortprotokoll
Die WAK hat die Botschaft zum vorliegenden Geschäft an ihrer Sitzung vom 25. Januar in Anwesenheit von Bundesrat Maurer und Staatssekretärin Stoffel beraten. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Sie unterstützt die Vorlage mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Worum geht es? Es geht um ein Abkommen mit Italien zur Neuregelung der Grenzgängerbesteuerung. Betroffen sind die Südkantone der Schweiz, nämlich Wallis, Graubünden und vor allem eben das Tessin. Es handelt sich bei dieser Thematik um ein langjähriges, volkswirtschaftlich bedeutendes Thema, vor allem für den Kanton Tessin, der eine ausserordentlich grosse Zahl von Grenzgängerinnen und Grenzgängern kennt, was auch Auswirkungen auf den dortigen Arbeitsmarkt hat. Zahlreiche parlamentarische Vorstösse zeugen von dieser Bedeutung. Diese sollen mit dieser Vorlage abgeschrieben werden können.
Inhaltlich bringt das revidierte Grenzgängerabkommen für bestehende Grenzgängerinnen und Grenzgänger keine Veränderung. Während einer Übergangsfrist von zehn Jahren findet die Besteuerung weiterhin ausschliesslich in der Schweiz statt. Die Schweiz liefert 38,8 Prozent der Grenzgängersteuern an Italien ab und behält die restlichen 60 Prozent für sich. Neue Grenzgängerinnen und Grenzgänger, also solche, die es nach Inkrafttreten dieses neuen Abkommens werden, werden zusätzlich auch in Italien ordentlich besteuert und in der Schweiz zu einem erhöhten Satz von 80 Prozent der ordentlichen Quellenbesteuerung besteuert. Damit droht für diese Besteuerten natürlich eine latente Doppelbesteuerung, die von Italien durch entsprechende Massnahmen verhindert werden muss.
Im Ergebnis erhöht sich die Steuerlast der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die im Tessin arbeiten, was diesen Arbeitsmarkt für sie unattraktiver macht und den Druck in gewissen Bereichen reduzieren soll. Das ist die politisch gewünschte Wirkung. Volkswirtschaftlich ist es natürlich ein bisschen ein zweischneidiges Schwert, aber die politische Wertung ist entsprechend so, dass dieses Abkommen mit der Neuregelung positiv gewertet werden muss.
Was das Abkommen neu auch bringt, ist Gegenseitigkeit. Die Regeln gelten reziprok, also auch für Schweizerinnen und Schweizer, die in Italien arbeiten. Das war bislang nicht so. Das Abkommen definiert neu auch Grenzgängerinnen und Grenzgänger klar. In diesem Bereich hat es im Vollzug immer wieder offene Fragen gegeben. Zudem wird die administrative Zusammenarbeit der schweizerischen und italienischen Behörden verbessert, um eine wirksame Besteuerung im Ansässigkeitsstaat und eine wirksame Missbrauchsbekämpfung bezüglich der neuen Regeln sicherzustellen. Neu gibt es auch eine Überprüfungsklausel für allfällige Anpassungen bei veränderten Umständen; dies zum Inhalt.
Das Verhältnis der Schweiz zu Italien im Bereich der Finanzen und Steuern ist seit Langem mit verschiedenen Problemen belastet. Neben der hier verhandelten Grenzgängerproblematik geht es vor allem um Fragen des Zugangs von Schweizer Banken zum italienischen Markt oder auch um den Status von Campione d'Italia, dieser Enklave Italiens. Hier konnte kürzlich eine Verständigung erzielt werden.
Alle diese Probleme sind in einer Roadmap für einen bilateralen Dialog zur Lösung dieser Probleme abgebildet. Diese Roadmap wurde von Italien und der Schweiz bereits im Jahr 2015 unterzeichnet. Wie zäh die Verhandlungen in den verschiedenen Dossiers laufen, zeigt die langjährige Verhandlungsgeschichte der Revision dieser Grenzgängerregelung exemplarisch. Bereits 2012 erfolgte eine Verhandlungsaufnahme zur Änderung der Abkommen aus dem Jahr 1974. Im Jahr 2015 konnte schliesslich ein Entwurf eines neuen [PAGE 52] Abkommens mit all seinen Bestandteilen paraphiert werden, und nach Anhörungen und Konsultationen von Kantonen, Verbänden und betroffenen Kreisen genehmigte der Bundesrat die Unterzeichnung des neuen Grenzgängerabkommens und des Änderungsprotokolls noch im Jahr 2015. Allerdings verzögerte sich die Unterzeichnung dann aus verschiedenen Gründen mehrere Jahre. Erst 2020 kam neue Dynamik in dieses Geschäft respektive in die Verhandlungen, auch auf Betreiben des Kantons Tessin und der Lombardei, die sich mit entsprechenden Stellungnahmen an den Bundesrat wandten. Es konnten Kompromisse in den noch offenen Fragen gefunden werden, insbesondere hinsichtlich einer Übergangsregelung für bestehende Grenzgängerinnen und Grenzgänger und der Erhöhung des Anteils der Steuereinnahmen zugunsten des Erwerbsstaats. Faktisch sind hier die Interessen der Schweiz gemeint.
Am 23. Dezember 2020 schliesslich ermöglichte die damalige politische Konstellation Italien die Unterzeichnung dieses Grenzgängerabkommens, des Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens und eines Briefwechsels - alle diese Dokumente regeln den neuen Status.
In der Beratung war es unbestritten, dass die neue Grenzgängerregelung mit Italien, gemessen an den schweizerischen Interessen, eine klare Verbesserung bringt. Die Diskussionen in der Kommission drehten sich vor allem um den Umstand, dass andere Themen, die in der Roadmap angesprochen werden, nach wie vor ungeklärt bleiben. Deshalb hatten wir in der Kommission über Sistierungsanträge zu befinden, die ein Zeichen setzen wollten und eine Paketlösung für all diese Themen der Roadmap verlangten. Die Mehrheit der Kommission hielt dies aber für ein aussichtsloses Unterfangen - aus logischen Gründen, muss man sagen, weil die Schweiz mit der Drohung, auf einen jetzt realisierbaren eigenen Vorteil freiwillig zu verzichten, bei der italienischen Gegenseite einfach logischerweise keinen Druck aufbauen kann. Es wäre, muss ich sagen, der klassische Schuss ins eigene Bein, wie Sie, Herr Bundesrat Maurer, es in der Beratung formuliert haben. Man stellt sich wirklich die Frage, wie Sie die Verhandlungsgegenseite mit dieser Logik beeindrucken wollen.
Zudem haben der Bundesrat wie auch die Verwaltung beteuert, dass sie in allen anderen Themen der Roadmap aktiv bleiben und mit Nachdruck an Lösungen arbeiten und diese forcieren wollen. Die Diskussionen haben dazu geführt, dass die Kommission sich auch in einer zweiten Sitzung noch einmal mit den Fortschritten bei den Themen der Roadmap befasst hat.
Ich habe das Thema der Sistierung jetzt etwas ausgeführt, weil mit dem vorliegenden Einzelantrag eben die genau gleiche Diskussion wieder verbunden ist. Obschon der Einzelantrag als solcher nicht vorlag, kann ich dennoch sicherlich namens der Kommissionsmehrheit empfehlen, diesen abzulehnen. Die materielle Frage ist nämlich, wie gesagt, in der Kommission erörtert worden.
Schliesslich möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass die Schweiz - im Tessin wie auch in anderen Landesgegenden - wirtschaftlich von den Grenzgängerinnen und Grenzgängern stark profitiert und in gewissen Bereichen sogar direkt von ihnen abhängig ist. Es handelt sich dabei um viele Bereiche unserer Infrastruktur. So würde auch die Gesundheitsversorgung ohne diese Arbeitskräfte wohl kaum funktionieren.
Insgesamt kann man sagen, dass die messbaren Vorteile des neuen Abkommens klar überwiegen. Die Kommission hat deshalb und aufgrund einer Abwägung übergeordneter Interessen dem vorliegenden Geschäft klar zugestimmt.
Ich empfehle Ihnen namens der Kommission, dem Entwurf ebenfalls zuzustimmen und den Einzelantrag Marchesi abzulehnen.