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preparatory:AB 296387

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-03-03

Wortprotokoll

Vorab ist festzuhalten, dass sowohl der Entwurf des Bundesrates als auch der Beschluss des Nationalrates bzw. der Minderheitsantrag Schmid Martin eine Kann-Formulierung vorsehen. Beide Versionen enthalten eine Kann-Formulierung und geben dem Bundesrat entsprechende Kompetenzen für die spätere Umsetzung.

Wenn man die Differenz etwas analysiert, dann könnte man vielleicht sagen: Der Bundesrat konzentriert sich darauf, den jetzigen Standard im Gesetz abzubilden, und sagt, was in Bezug auf die Kapitalstandards aktuell gilt. Den Minderheitsantrag Schmid Martin und den Beschluss des Nationalrates könnte man positiv beurteilen und sagen: Sie schauen in die nächste Geländekammer. Sie nehmen eine mögliche Entwicklung vorweg und schaffen die Möglichkeit, dass die [PAGE 75] Wettbewerbsfähigkeit auch in einem veränderten Umfeld erhalten werden kann; dies unter Berücksichtigung möglicher Unsicherheiten, die wir nicht kennen, denn es gibt im Moment gemäss Finma keinen Hinweis darauf, dass sich kurzfristig etwas ändert. Das ist vielleicht der Unterschied: das festzulegen und ins Gesetz zu schreiben, was jetzt gilt, wie es der Bundesrat vorsieht, oder bereits eine mögliche Entwicklung in die Bestimmung aufzunehmen, wie es die Minderheit Schmid Martin beantragt.

Der Bundesrat ist zu seinem Entwurf gekommen, weil er die Folgen des Begriffs "alternativ" noch nicht abschätzen kann. Es muss aber nicht zwingend sein, wie es Herr Rechsteiner sagte, dass "alternativ" weniger Kapital bedeutet. Es wäre einfach eine andere Form. Ich glaube nicht, dass der Bundesrat dann die Standards unterbietet, sondern es wäre ein alternatives Konzept.

Der Bundesrat geht davon aus, dass mit seiner Lösung der Vergleich der Kapitalsituation auf der internationalen Ebene gewährleistet ist, weil wir uns dann auf diesem internationalen Feld auf vergleichbarer Ebene bewegen. Ein alternatives Konzept, das noch nicht steht, lehnt die Finma ab. Sie sagt, dass dann die Kontrolle erschwert würde.

Der Antrag auf Festhalten wurde im Nationalrat relativ gut unterstützt. Sie haben daher politisch zu entscheiden, ob Sie eher in die nächste Geländekammer schauen und dem Bundesrat entsprechend das Vertrauen aussprechen wollen oder - das ist die Haltung des Bundesrates - ob Sie die Standards, die wir kennen, jetzt regeln und entsprechend festschreiben wollen. Wenn die Standards dann einmal ändern, müsste man das im Gesetz allenfalls wieder aufnehmen und eine erweiterte Möglichkeit schaffen. Das ist eigentlich der Unterschied. Politisch ist die Differenz wahrscheinlich nicht so gross, weil der Bundesrat in jedem Fall die Kompetenz hat, neue Standards aufzunehmen. Im Moment gelten die Bestimmungen, wie wir sie kennen. Mit dem Antrag der Minderheit Schmid Martin hätte der Bundesrat dann auch in zehn Jahren die Möglichkeit, auf neue Erkenntnisse zu reagieren.