preparatory:AB 296424
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-03-03
Wortprotokoll
Die Überlegungen des Bundesrates, Ihnen diese Ombudsstellen vorzuschlagen, zielen darauf ab, die gesamte Finanzbranche mit Ombudsstellen abzudecken. Das macht aus unserer Sicht grundsätzlich Sinn, denn damit würden überall die gleichen Regeln gelten und auch die gleichen Instrumente zur Verfügung stehen.
In der ganzen bisherigen Diskussion wie auch in der Vernehmlassung war die Ombudsstelle immer wieder umstritten. Die Diskussion, die wir auch heute führen, haben wir bei der Entstehung dieses Gesetzes schon verschiedentlich geführt. Vorab ging die Opposition vom Ombudsmann der Privatversicherungen aus. Er ist der Meinung, in diesem Bereich sei alles abgedeckt und es gebe keine Lücke. Es ist jedoch festzuhalten, dass der Ombudsmann der Privatversicherungen durch die neue Lösung, die wir vorschlagen, in seiner Tätigkeit nicht eingeschränkt wird; das bleibt unverändert.
Der Grund für unseren Entwurf sind die vom Kommissionssprecher angeführten unabhängigen Broker. In der Schweiz haben wir rund 8000 Broker. Das sind [PAGE 78] Versicherungsvermittler, also Verkäufer von Versicherungsprodukten, die durch keine Ombudsstelle erfasst sind. Die Organisation dieser unabhängigen Broker ist die Swiss Insurance Brokers Association. Die Siba hat einen Marktanteil von etwa 25 Prozent, d. h., von den 8000 unabhängigen Brokern sind etwa deren 2000 organisiert. Die Siba will sich einer Ombudsstelle anschliessen. Als noch ungeregelte Lücke verbleiben somit 6000 unabhängige Broker, sprich Verkäufer von Versicherungsprodukten.
Mit ihren Überlegungen sagen sowohl die Mehrheit im Nationalrat wie auch die Minderheit Ihrer Kommission, dass der Vertreiber eines Produkts grundsätzlich nicht haftbar ist, verkauft er doch einfach nur ein Produkt; damit würde die Ombudsstelle im Versicherungsbereich letztlich auf die Versicherungsunternehmen zurückgreifen. Für den Nationalrat und die Minderheit Ihrer Kommission scheint das Problem gelöst, zumal der Verkäufer keine Ombudsstelle brauche.
Wir gehen jedoch davon aus, dass für den Versicherungsnehmer, für denjenigen also, der eine Versicherung abschliesst, der Versicherungsvermittler der unmittelbare Gesprächspartner ist. Daher meinen wir, dass dieser Verkäufer quasi die Rolle des Versicherers, also des Herstellers des Produkts, wahrnimmt. Diese Lücke möchten wir schliessen.
Es ist so, wie es Herr Michel ausgeführt hat. Es gibt natürlich jetzt auch einen administrativen Bereich, den wir regeln. Es ist nicht auszuschliessen, dass hier Mehraufwand entsteht. Ich würde ihn nicht ganz so dramatisch sehen, wie er soeben geschildert wurde. Aber es muss ja dann geregelt werden, damit die entsprechende Rechtssicherheit besteht. Also ist eigentlich die politische Frage zu entscheiden, ob es für diese unabhängigen Broker, die vom Versicherungsnehmer nicht nur als Verkäufer, sondern auch als diejenigen wahrgenommen werden, die das Produkt präsentieren, eine Ombudsstelle braucht, damit die versicherten Personen in diesem Bereich eine Ombudsstelle haben, oder ob es genügt, dass dann die Ombudsstelle der Privatversicherungen ins Spiel kommt, weil der Broker nur ein Verkäufer ist. Man kann beide Überlegungen machen. Der Bundesrat ging davon aus, dass wir diese Lücke schliessen, damit wir im ganzen Bereich überall Ombudsstellen haben, an die sich die Leute entsprechend wenden können.
Der Nachteil dieser Lösung ist vielleicht der erhöhte Aufwand. Aber ich glaube, wenn wir aus Sicht des Versicherten schauen, ist es richtig, dass der Versicherte eine Anlaufstelle hat. Diese würden wir schaffen, wenn Sie sich für die Lösung entscheiden würden, die der Bundesrat Ihnen vorschlägt und die durch verschiedene Gesetzesartikel geht.
Wir empfehlen Ihnen also, in dieser Frage dem Bundesrat zu folgen.